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Wie funktioniert die ­Kindertagespflege?

Bei der Kindertagespflege kümmert sich eine Tages­mutter oder ein Tagesvater um eine kleine Gruppe von Kindern. Betreut werden die Kleinen in der Regel bei
den Tageseltern zu Hause. Alternativ können auch Räume angemietet werden, was aber selten ist. Der Auftrag der Kindertagespflege gleicht dem einer Kita, so Inge Losch-Engler, Vorsitzende des Bundesverbands für Kindertagespflege (BVKTP) aus Neuss. „Es geht darum, die Entwicklung der Kinder zu fördern und die Eltern dabei zu unterstützen, Beruf und Familie zu vereinbaren.“
Jedes Kind hat vom ersten Geburtstag bis zum vollendeten dritten Lebensjahr das Recht auf Kindertagespflege.

Wie viele Kinder sind in einer Gruppe?

Maximal fünf Kinder dürfen in einer Gruppe betreut werden. So schreibt es das Gesetz vor. Darin liegt für Fachberaterin Losch-Engler auch der große Vorteil des Modells: „Besonders Kinder, die sensibel sind und viel Ruhe benötigen, füh­len sich in der Tagespflege oft wohler als in herkömmlichen Kitas.“ Zusätzlich sind Tageseltern freier in der Planung. Das heißt, sie können mit den Eltern absprechen, welche Kinder an ­welchen Tagen betreut werden sollen. Das ermög­licht den Eltern natürlich mehr Spielraum in der Wochengestaltung. Was die Vorsitzende des ­BVKTP allerdings bei aller Flexibilität kritisch anmerkt: „Kleine Kinder benötigen eine feste ­Gruppe und Verlässlichkeit und das bekommen sie nicht, wenn sich die Gruppe täglich ändert.“

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Wie gut sind Tagesmütter und -väter ausgebildet?

Um in der Kindertagespflege arbeiten zu dürfen, ist eine entsprechende Qualifikation und die Genehmigung vom Jugendamt nötig. Das war nicht immer so. „Als ich 1992 anfing, als Facharbeiterin zu arbeiten, brauchte man gerade mal 12 Unterrichtseinheiten“, erinnert sich Inge Losch-Engler. Seither gab es einen enormen Ausbau der Qualifizierung. Bundesweit sind heute 160 Unterrichtseinheiten Pflicht. Hinzu kommen Weiterbildungen und Erste-Hilfe-Kurse am Kind „Die Pflegeerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt und muss immer neu beantragt werden“, ergänzt die Expertin.

Wie finde ich die passende ­ Kindertagespflege?

Dafür ist die Fachberatung beim Jugendamt oder einem freien Träger zuständig. Sie besitzt den besten Überblick über die Tagespflege­personen und freien Plätze im Umkreis. Inge Losch-Engler hat viele Jahre zwischen Eltern und Kindertagespflegenden vermittelt und weiß: „Wenn Fachberatende guten Kontakt zu den Tagesmüttern und -vätern pflegen, bekommen sie ein gutes Gespür, wer zu wem passen könnte.“ Hilfreich ist immer, wenn die Mütter und Väter viel über ihr Kind, sich und die Familie erzählen. Die Fachberatung macht dann Vorschläge, welche Tagesmutter oder welcher Tagesvater gut passen könnte. Danach gibt es ein Kennenlernen. „Es ist wichtig, dass das Bauchgefühl stimmt“, sagt Losch-Engler. Wenn die Eltern Bedenken haben, spüren Kinder das häufig und tun sich schwer mit der Eingewöhnung. Die Fachberatung bleibt nach Vermittlung Ansprechpartnerin, etwa bei Unstimmigkeiten zwischen Eltern und Kindertagespflege.

Wie läuft die ­Eingewöhnung ab?

Die Eingewöhnung geht wie in einer Kita über mehrere Wochen. Zu Beginn begleitet ein Elternteil das Kind tagsüber, sodass es in Ruhe in der neuen Umgebung und Gruppe ankommen kann. „Stück für Stück entfernen sich die Eltern dann, erst für ein paar Stunden und nach vier Wochen kann das Kind meist alleine dableiben“, erklärt Pädagogin Losch-Engler. Wie rasch sich ein Kind eingewöhnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Persönlichkeit, ob es Fremdbetreuung ­gewohnt ist, ältere Geschwister hat, wie leicht oder schwer sich die
Eltern lösen. Genauso wichtig wie die ­Eingewöhnung ist übrigens die Ent­wöhnung, damit das Kind ­anschließend gut im Kindergarten ankommen kann.

Ist die Kindertagespflege teurer als eine Kita?

Noch immer besteht das Vorurteil, eine Tages­mutter sei teurer als eine Kita. Das stimmt so nicht. Die Kindertagespflege wird genauso öffentlich gefördert wie Kindertagesstätten. Wie hoch der Betrag ist, den Eltern zahlen müssen, richtet sich nach der vereinbarten Dauer der Betreuungszeit und dem Ein­kommen der Eltern. In manchen Bundesländern ist die Betreuung auch kostenfrei. In der Regel zahlen Eltern mindestens den Beitrag für das Essen. Wie viel der Platz bei der Tages­mutter oder dem Tagesvater kostet, erfahren Eltern im Gespräch mit der Fachberatung.

Was passiert, wenn Tages­mutter oder -vater Urlaub machen oder krank werden?

Im Betreuungsvertrag regeln Tagespflege und Eltern normalerweise die Urlaubszeiten und gegebenenfalls die Vertretung. Das sollte klar und planbar sein. Schwieriger wird’s bei Krankheiten: Anders als in einer Kindertagesstätte lassen sich spontane Ausfälle nicht so einfach überbrücken. Gut zu wissen: Rechtlich gesehen haben die Eltern im Krankheitsfall einen Anspruch auf Ersatzbetreuung. „Die Kommunen sind dazu verpflichtet, dies anzubieten“, erläutert Losch-Engler. Damit das im Bedarfsfall auch klappt, sollten die Kinder mit der Person, die die Ersatzbetreuung ausübt, gut vertraut sein.

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