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Helga N.: „Ich habe eine Reise mit meiner Familie gebucht. Meine Kinder sind häufig krank. Macht es jetzt noch Sinn, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen?“

Zunächst ist entscheidend, wann die Reise stattfinden soll und wann sie gebucht wurde. In der Regel müssen Reiserücktritts-versicherungen bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wurde der Urlaub kurzfristiger gebucht, muss die Versicherung, je nach Tarif, am Tag der Buchung bis spätestens drei Tage danach ab-
geschlossen werden. Wurde die Reise also vor vier Monaten gebucht und findet in 14 Tagen statt, ist es für eine Reiserücktrittsversicherung zu spät.

Sind diese Fristen noch nicht verstrichen, kann man die Versicherung noch abschließen. Wenn Kinder häufig krank sind, ist das in vielen Fällen ratsam – vor allem, wenn die Reise teuer war. Das ist vor allem bei Auslandsreisen oft der Fall. Eine einfache Rechnung kann als Entscheidungshilfe dienen: Wie viel würde die Reiserücktrittsversicherung kosten? Und wie hoch wäre im Vergleich der finanzielle Verlust, wenn die Reise nicht angetreten werden kann?

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