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Ich bin 70, habe eine kleine Rente und musste noch nie eine Steuererklärung machen. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich wegen der Rentenerhöhung im Juli steuerpflichtig bin. Stimmt das?

Viele Rentnerinnen und Rentner sind vor 2022 nach einer Rentenerhöhung in die Steuerpflicht gerutscht. In diesem Jahr dürfte das aber nur bei sehr wenigen der Fall sein. Das liegt daran, dass Renten zwar steuerpflichtig sind, aber nicht ab dem ersten Euro. Und so steigen zwar 2023 die Renten, der jährliche Grundfreibetrag bei der Steuer steigt aber auf sehr ähnlichem Niveau.

Generell gilt: Ob man im Ruhestand eine Steuererklärung abgeben muss, hängt neben der Höhe der Rente davon ab, wann man in Rente gegangen ist. Wer das 2016 durfte, muss die Steuererklärung erst machen, wenn die monatliche Bruttorente mindestens 1415 Euro (West) und 1393 Euro (Ost) beträgt. Bei einem Renteneintritt 2022 sind es einheitlich in Ost und West rund 1308 Euro. Voraussetzung ist, dass es keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte gibt, etwa aus Vermietung. Rentnerinnen und Rentner können auch warten, bis sie das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.