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Maria N.: Ich bin in Rente und habe nach einer ­Knie-OP das erste Mal in meinem Leben eine Kur beantragt, aber meine Krankenkasse hat sie ab­gelehnt. Was kann ich tun?

Lehnt die Krankenkasse eine Leistung wie eine Kur oder etwa ein Hörgerät ab, kann man Widerspruch einlegen. Gut zu wissen: Etwa 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich, zeigt eine Auswertung von Finanztip.

Um zu widersprechen, reicht ein formloses Schreiben mit Akten­zeichen und Datum der Ablehnung. Finanztip.de bietet einen kostenlosen Musterbrief an. Eine ­Be­gründung des Widerspruchs kann man nachreichen. Lassen Sie sich dabei von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt helfen. Der unter­schriebene Widerspruch muss (am besten per Einschreiben) bei der Kasse innerhalb eines Monats nach der Ablehnung eingehen.