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Ich stehe unmittelbar vor meinem 62. Geburtstag und möchte gesundheitsbedingt frühzeitig in Rente gehen. Muss ich mit hohen Abzügen rechnen?

Eine vorgezogene Altersrente kann man frühestens mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Der frühestmögliche Zeitpunkt bedeutet maximale Abzüge. Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze (66 Jahre und 8 Monate für Jahrgang 1962) in Ruhestand geht, werden 0,3 % abgezogen. Die Abzüge belaufen sich so auf insgesamt 13,2 %. Diese Prozente werden von der ohnehin niedrigeren Rente mit 63 abgezogen. Denn die auf dem Rentenbescheid angegebene Höhe bezieht sich auf das reguläre Renteneintrittsdatum.

Wer aus gesundheitlichen Gründen früher in den Ruhestand gehen will, kann statt der vorgezogenen Altersrente eine Erwerbsminderungsrente in Erwägung ziehen. Hier belaufen sich die maximalen Abzüge auf 10,8 % und man erhält über die Zurechnungszeit zusätzlich Rente. Allerdings sind Hürden und Zeitaufwand für eine Erwerbsminderungsrente vergleichsweise hoch. Ich empfehle, sich vor der Entscheidung kostenlos von der Rentenversicherung beraten zu lassen.

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