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Die Witwenrente ist nicht als lebenslange Zahlung gedacht, sondern als ­Absicherung für den Notfall, wenn durch einen Todesfall ein notwendiges Einkommen im Haushalt wegfällt. Daher gibt es hier im Gegensatz zu Erwerbs­minderungs- oder Altersrenten auch eine relativ komplizierte Einkommensanrechnung. Dabei werden nicht nur 60 Prozent des Arbeitslohns, sondern auch viele andere Einkommensarten wie eine eigene Rente, Miet- oder Kapitaleinnahmen berücksichtigt.

Witwenrente: Diese Abzüge sind möglich

So zieht die Rentenversicherung 40 Prozent von allem, was über dem Freibetrag von rund 951 Euro (West) oder 938 Euro (Ost) liegt, von der Witwen- oder Witwerrente ab. Für jedes Kind kommt noch einmal ein Freibetrag von rund 200 Euro obendrauf. Vielleicht ist das Einkommen sogar so hoch, dass die Witwenrente auf null schrumpft. Allein ein Bruttolohn von 3000 Euro bedeutet für Kinderlose eine Kürzung von rund 340 Euro. Auch eine erneute Eheschließung wirkt sich aus.