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Was ändert sich bei Kranken- und Pflegeversicherung?

Gesetzlich Versicherte kommen in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn sie lange genug ­gesetzlich versichert waren. Die KVdR zahlt die Hälfte der Krankenkassenbeiträge. Für die Pflegeversicherung müssen Rentner ganz aufkommen, auch wenn sie Pflegeleistungen beziehen.

Wer nicht in die KVdR kommt, kann sich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Freiwillig und Privatversicherten gibt die Renten­kasse einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Privatversicherte können zu einem günstigeren Tarif wechseln.

Muss ich auch künftig jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben?

Im ersten vollen Kalenderjahr der Rente werden die Karten bei der Steuererklärung neu gemischt. Es spielt keine Rolle mehr, ob man vor Renteneintritt die Steuer machen musste oder nicht. Entscheidend sind nur die Höhe der Rente und eventuell zusätzliche Einkünfte, etwa aus Vermietung.

Rentner haben verschiedene Freibeträge, sodass bei einer geringen Rente keine Steuererklärung abgegeben werden muss. Wer aber zum Beispiel 2024 in Rente geht und mindestens rund 1360 Euro gesetzliche Rente im Monat hat, muss eine Steuererklärung machen.

Was ändert sich bei Versicherungen?

Wer keinem Job mehr nachgeht, braucht keinen Berufsrechtsschutz. Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeld-Police enden mit dem Erreichen des Rentenalters oft automatisch. Dennoch ist es ratsam, die Laufzeiten bestehender Verträge zu checken. Wer zum Beispiel teure Reisen plant, sollte über eine Reiserücktrittsversicherung nachdenken. Denn mit dem Alter steigt das Risiko zu erkranken.

Bei vielen Versicherungen zahlen Senioren andere Beiträge als Jüngere – das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Insbesondere bei Privathaftpflicht und Kfz-Versicherung sollten Rentnerinnen und Rentner neu vergleichen.

Wie viel Geld werde ich als Rentner haben?

In der Renteninformation, die Erwerbstätige – per Post oder digital – regelmäßig und automatisch erhalten, steht eine Prognose über die Höhe der erworbenen Rentenansprüche. Die Rentenversicherung braucht für die Berechnung der Altersbezüge verschiedene Infos zum Erwerbsleben, zu Gehältern, Ausbildung, Altersteilzeit und mehr. Eine Kontenklärung einige Zeit vor der Rente ist daher ratsam. Die Rente muss drei bis vier Monate vor dem geplanten Renteneintritt aktiv beantragt werden.


Quellen: