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Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, einen Riestervertrag zu kündigen. Allerdings darf der Anbieter nicht das gesamte Kapital auszahlen. Die kompletten Zulagen und auch etwaige Steuerersparnisse der gesamten Vertragsdauer werden vom Guthaben abgezogen. Sie gehen zurück an den Staat. Daher ist es bei finanziellen Engpässen oft sinnvoller, einen Riestervertrag stillzulegen und nicht mehr einzuzahlen.

Alternativ kann man schon vor dem eigentlichen Rentenalter in die Auszahlungsphase wechseln und mit der lebenslangen Rente starten. Wurde der Vertrag vor 2012 geschlossen, ist das ab einem Alter von 60 Jahren möglich. Ist der Vertrag von 2012 oder jünger, ist der Übergang in die Auszahlungsphase erst ab 62 Jahren möglich. Zusätzlich gibt es die Option, sich zu Beginn der Rentenzahlung bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Allerdings ist zu beachten, dass sowohl die Einmalzahlung als auch die Rentenzahlungen aus dem Riestervertrag versteuert werden müssen.