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Babys Entwicklung

In Schwangerschaftswoche 8 und 9 pendelt sich der Herzschlag des Ungeborenen auf ein vergleichsweise hohes Frequenzniveau ein. "Das Herz des Embryos schlägt jetzt mit zirka 160 bis 180 Schlägen pro Minute", sagt Dr. Mirja Pagenkemper, die im Rahmen der PRINCE-Studie (Prenatal Identification of Childrens Health) zur vorgeburtlichen Prägung forscht. Das ist ungefähr doppelt so schnell wie das Herz eines Erwachsenen.

Der Kopf des Ungeborenen ist im Vergleich zu seinem Rumpf sehr groß und über die Herzvorwölbung gebeugt. Sein Rumpf und sein Hals richten sich dagegen langsam auf. Augen und Ohren bilden sich weiter aus: Vor allem wegen der nun vorhandenen Netzhautpigmente sind die Augen nun als dunkle Punkte sichtbar. Unten am Kopf bilden sich seitlich kleine Vorwölbungen, die sogenannten Aurikularhöcker. Sie verschmelzen nach und nach um eine Furche herum, die später zum Gehörgang wird, und formen sich dabei zur künftigen Ohrmuschel.

An den paddelförmigen Armknospen des Embryos beginnen sich Ellenbogen auszubilden, vorne entstehen große Handplatten. Darauf zeichnen sich die Finger nach und nach schon in Form von Fingerstrahlen ab. Zunächst sind sie aber alle noch gleich lang und sehen gleich aus. Später differenzieren sie sich zu den einzelnen Fingern. Das ist ein komplizierter Vorgang: Damit sich die Finger trennen, müssen nun nicht mehr Zellen an der richtigen Stelle entstehen, sondern vorhandene Zellen müssen geordnet absterben. Das Ungeborene ist nun um die 13 Millimeter lang.

In Woche 8 kann man teilweise schon spontane Bewegungen des Embryo nachweisen. Zum Beispiel können Rumpf oder die Arm- und Beinanlagen reflexartig zucken. Jede Bewegung des Ungeborenen trainiert sowohl seine Muskeln als auch deren Steuerung durch das Gehirn. Selbst seine Reflexe funktionieren erst richtig, wenn das Zusammenspiel von Muskeln und Nerven schon viele Male stattgefunden hat.

Dunkle Punkte und kleine Vertiefungen deuten beim Embryo Augen und Ohren an

Dunkle Punkte und kleine Vertiefungen deuten beim Embryo Augen und Ohren an

Die Gesundheit der Mutter

Spätestens jetzt sollten Sie Ihre erste Vorsorgeuntersuchung haben beziehungsweise gehabt haben. Meist nimmt der Arzt Ihnen dabei Blut ab, um zu testen, ob Sie gegen bestimmte Erkrankungen geschützt sind. Denn wenn Sie bestimmte Infektionskrankheiten schon einmal überstanden haben oder dagegen geimpft sind, bewahren ausreichende Mengen von Antikörpern in Ihrem Blut Sie selbst und Ihr Baby vor den Risiken, die eine Infektion während der Schwangerschaft mit sich bringen würde.

Eine für das ungeborene Baby gefährliche Infektionskrankheit sind die Röteln. Ist unklar, ob die Schwangere ausreichend dagegen geschützt ist, überprüft der Arzt ihre Immunität. Sind nicht genügend Antikörper vorhanden, muss sich die Mutter vor einer Infektion besonders in Acht nehmen und vor allem den Kontakt zu möglicherweise ansteckenden Kleinkindern vermeiden.

Übrigens: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt inzwischen Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) eine Impfung gegen Grippe. Hat eine schwangere Frau wegen einer Grunderkrankung ein erhöhtes gesundheitliches Risiko, kann eine Grippe-Impfung bereits im ersten Drittel der Schwangerschaft sinnvoll sein. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Frauenarzt beraten.

Tipp: Wann sag ich's dem Chef?

Auch wenn Sie noch im kritischen ersten Schwangerschaftsdrittel sind und Ihre Kollegen noch nicht einweihen wollen – Ihren Arbeitgeber sollten Sie so bald wie möglich über Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren. Nur so kann das Unternehmen die Mutterschutzbestimmungen einhalten. Die Schutzvorschriften gelten erst, wenn Sie die Mitteilung gemacht haben.

Verlangt das Unternehmen ausdrücklich einen Nachweis des Arztes oder einer Hebamme, muss es selbst die Kosten für die Bescheinigung übernehmen. Der Arbeitgeber darf die Information nicht an Dritte weitergeben. So ist sichergestellt, dass die Nachricht nicht im Büro die Runde macht, bevor Sie das möchten.

Diese Schutzvorschriften gelten für werdende Mütter:

Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und der ersten vier Monate nach der Geburt besteht für angestellte Frauen Kündigungsschutz. Sollten Sie in dieser Zeit eine Kündigung erhalten und war Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht bekannt, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen mit einem ärztlichen Attest darauf hinweisen. Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag, so endet das Arbeitsverhältnis trotz der Schwangerschaft zu dem im Vertrag vereinbarten Termin.

Beschäftigungsverbot: Es gibt bestimmte Arbeiten, die Schwangere nicht verrichten dürfen. So dürfen Sie Ihren Job nicht mehr ausüben, wenn Sie dabei Ihre Gesundheit oder die des Babys gefährden und darüber ein Attest Ihres Arztes vorlegen. Außerdem dürfen Schwangere unter anderem keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten oder Tätigkeiten, bei denen sie schädlichen Dämpfen oder Stoffen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm in riskantem Maß ausgesetzt sind. Verboten sind außerdem Akkord- und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Tempo.

Mutterschutzfristen: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nicht beschäftigt werden. Ausnahmen sind vor der Geburt nur zulässig, wenn die Frau sich ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Diese Erklärung kann sie allerdings jederzeit widerrufen. Nach Früh- oder Mehrlingsgeburten beträgt die Schutzfrist zwölf Wochen. Kommt Ihr Kleines vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist um die Zahl der Tage, die das Kind früher geboren wurde. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt ebenfalls acht beziehungsweise zwölf Wochen.