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Babys Entwicklung

Die Organe Ihres Kleinen entwickeln sich jetzt rasant weiter und der Fetus wächst und wächst. Ungeborene in der 21. Schwangerschaftswoche wiegen im Durchschnitt etwa 360 Gramm und sind rund 25 Zentimeter lang. Den Schätzwert für das Gewicht errechnet der Arzt aus der Länge des Oberschenkelknochens, dem Kopf- und dem Bauchumfang des Fetus.

"In der Regel ist der Kopfumfang des Kindes während der gesamten Schwangerschaft größer als sein Bauchumfang", sagt Dr. Mirja Pagenkemper, die am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf zur vorgeburtlichen Prägung forscht. Das Verhältnis von Kopf zu Körper verschiebt sich aber nach und nach: Anfangs ist der Kopfumfang des Kleinen im Vergleich zu seinem Bauchumfang sehr groß, später gleicht sich das immer mehr aus, bis in der 40. Schwangerschaftswoche beide fast gleich groß sind.

Beim Ungeborenen bildet sich jetzt, um die 21. Woche herum, das sogenannte braune Fett. Das ist ein spezielles Gewebe, das sich überwiegend im unteren Halsbereich, in der Nierenregion und hinter dem Brustbein befindet. "Es dient dem Kind besonders während der ersten Tage nach der Geburt als Energiequelle", sagt Dr. Mirja Pagenkemper. "Denn die richtige, nahrhafte Muttermilch wird erst etwa ab dem dritten Lebenstag gebildet."

Durch die Verbrennung der Fettsäuren erzeugt das Neugeborene zudem Wärme. Dies ist nötig, weil sein Mechanismus zur Temperaturregulierung noch nicht vollständig entwickelt ist. Aufgrund seiner verhältnismäßig großen Körperoberfläche verliert das Kleine mehr Wärme als Erwachsene. "In der Zeit nach der Geburt ist der Wärmeverlust über das Köpfchen so groß, dass Frühgeborene sogar drinnen kleine Mützchen tragen sollten, um nicht auszukühlen", sagt Pagenkemper. Termingerecht geborene Kinder brauchen in der Regel nur draußen eine Mütze.

Jetzt bildet sich braunes Fettgewebe. Es liefert Energie und Wärme nach der Geburt

Jetzt bildet sich braunes Fettgewebe. Es liefert Energie und Wärme nach der Geburt

Die Gesundheit der Mutter

Bei Ihrer ersten Vorsorgeuntersuchung hat der Arzt Ihre Blutgruppe und den Rhesusfaktor bestimmen lassen. Proteine auf der Zellwand der roten Blutkörperchen entscheiden über den Rhesusfaktor. Besitzen Sie ein bestimmtes Protein, sind Sie Rhesus-positiv. Fehlt es, sind Sie Rhesus-negativ. Während der Schwangerschaft kann Blut zwischen Mutter und Kind ausgetauscht werden. Gelangen dabei Blutzellen eines Rhesus-positiven Kindes in den Blutkreislauf einer Rhesus-negativen Mutter, etwa bei der Geburt, bildet der mütterliche Organismus Antikörper gegen dieses Protein. Bei einer zweiten Schwangerschaft kann das für das nächste Baby gefährlich werden. Die Antikörper im Blut der Mutter können über die Plazenta auf das Kind übergehen. Ist das Kind Rhesus-positiv, greifen sie dessen rote Blutkörperchen an, die für den Sauerstofftransport im Blut zuständig sind, und zerstören sie. Die mögliche Folge ist eine Blutarmut, die für das Ungeborene lebensbedrohlich sein kann.

Deshalb wird bei werdenden Müttern der Rhesusfaktor bestimmt und bei Rhesus-negativen Schwangeren rechtzeitig vorgebeugt: Zu Beginn der Schwangerschaft und zwischen der 24. und 27. Woche führt der Arzt jeweils einen Antikörper-Suchtest durch. Ist das mütterliche Blut bei Rhesus-negativen Müttern frei von Anti-D-Antikörpern, versucht der Arzt, durch das Spritzen enstprechender Mittel kurz vor der Entbindung ihre Bildung zu verhindern. Findet er Antikörper, überwacht er das Ungeborene genau.

Tipp: Elternzeit des Vaters beantragen

Achtung, werdende Papas! Haben Sie sich schon Gedanken zur Elternzeit gemacht? Es könnte sinnvoll sein, Ihren Arbeitgeber schon frühzeitig unverbindlich zu informieren, wenn Sie das planen. Aber Vorsicht: Kündigungsschutz aufgrund der Elternzeit haben Sie frühestens acht Wochen vor Beginn. Konkret festlegen müssen sich Väter erst spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit, indem sie den Zeitraum schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Dabei muss der Vater verbindlich festlegen, in welchen Zeiträumen er Elternzeit nehmen möchte.

Übrigens: Stimmt Ihr Arbeitgeber zu, können Sie auch bis zu zwölf Monate der Elternzeit aufsparen und erst zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Falls Sie jedoch zu einem anderen Arbeitgeber wechseln sollten, erlischt dieser Anspruch.

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