Dürfen Erzieher Medikamente verabreichen?
Viele Erzieher sind verunsichert, ob sie einem Kind im Kindergarten Medizin geben dürfen. Gibt es tatsächlich eine rechtliche Grauzone?

In ihre Gruppe ein chronisch krankes Kind aufnehmen? Manche Kitas tun das ungern
Etwas übertrieben wirken die Vereinbarungen schon. Christiane Fabritius zieht aus ihrem Ordner ein paar Zettel. Eltern erlauben darauf mit ihrer Unterschrift, dass kleinere Schnitt- und Schürfverletzungen mit einem bestimmten Desinfektionsmittel behandelt werden dürfen.
Der Krippenleiterin aus München geben sie Sicherheit: Keiner kann sich übergangen fühlen, und mögliche Unverträglichkeiten werden früh angesprochen. Zurzeit denkt sie über eine weitere Vereinbarung nach: Die Eltern sollen bestätigen, dass notfalls jemand aus dem Team die Kinder im Krankenwagen begleiten darf.
Viele Erzieher verabreichen keine Medikamente
Erzieher befinden sich in einer seltsamen Situation. Oft verbringen sie mit den Kindern mehr Zeit als die Eltern. Aber schon einfache medizinische Maßnahmen führen zu einem Gefühl der Unsicherheit. Was passiert, wenn die Erzieherin eine Wunde beim Kind behandelt und diese sich entzündet? Was, wenn das Kind die Sonnencreme, die ihm im Kindergarten aufgetragen wird, nicht verträgt?

Tageseinrichtungen sind vorsichtig geworden. Dabei wissen Christiane Fabritius und ihr Team, dass viele Eltern es gerade im Winter gut fänden, wenn sie manches entspannter handhaben würden. Oft genug kommt es vor, dass ein Kind nach einer Erkrankung wieder fit ist, aber das Antibiotikum noch gegeben werden muss. Kann die Krippe doch machen, oder?
Fabritius‘ Antwort lautet: Nein. "Medikamente geben wir generell nicht, weder Antibiotika noch homöopathische Kügelchen. Man kann so viel falsch machen." Für die Krippenleiterin ist es nicht nur eine Haftungsfrage. Sie fragt sich: Könnte sie damit leben, wenn ein Kind ihretwegen zu Schaden käme?
Verantwortung der Erzieher hat Grenzen
Diplom-Sozialpädagogin Margot Haid weiß, dass nicht alle Einrichtungen zu demselben Schluss kommen. Viele geben Medikamente oder ziehen im Sommer Zecken – etwas, das Christiane Fabritius gerade mit ihrem Team diskutiert. Zurzeit lässt sie dies in dem Fall die Eltern regeln. Margot Haid findet, dass die Krippenleiterin richtig handelt: "Es muss Grenzen in der Verantwortung geben, die Erzieher übernehmen." Haid arbeitet für einen Verein, der mehr als 250 Elterninitiativen in München berät.
Gerade die Gabe von Medikamenten sieht sie kritisch: "Stellen Sie sich vor, Sie erklären sich dazu bereit, und im Winter müssen Sie auf einmal zehn Kindern zu vier unterschiedlichen Zeiten ein Medikament geben." Wenn zu viele individuelle Medikamentengaben zu leisten sind, überfordere dies Erzieher im Gruppenalltag.

Medikamentengabe eher moralisches Problem
Aber wie sieht die rechtliche Situation aus? Erzieher haben die Pflicht wie jeder andere, Erste Hilfe zu leisten. Das lernen sie in ihrer Ausbildung, und die meisten werden auch entsprechend weitergebildet. Dazu zwingen, Arzneien zu geben oder Zecken zu ziehen, kann sie keiner. Aber das heißt nicht, dass sie das nicht dürften.
"Es ist mehr ein moralisches als ein versicherungsrechtliches Problem: Geht etwas schief, macht man sich ewig Vorwürfe", sagt Eberhard Ziegler vom Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. Der DGUV vertritt die Unfallkassen auf Bundesebene, die in den Ländern die meisten Tageseinrichtungen versichern.
Auf den ersten Blick reicht der Versicherungsschutz weit. "Rechtlich wäre es nicht einmal unbedingt notwendig, dass Eltern und Erzieher zum Beispiel eine Medikamentengabe schriftlich vereinbaren", sagt Eberhard Ziegler. Er rät dennoch dazu: "Es ist eine Frage der Prävention: Klare Absprachen etwa über Menge, Zeitpunkt der Einnahme oder mögliche Wechselwirkungen können Fehler vermeiden."
Selbst wenn ein Erzieher aber das falsche Medikament geben oder das richtige falsch dosieren würde, müsste er für mögliche Folgen meist nicht aufkommen. "Das wäre ein Arbeitsunfall, der Schaden würde also von den Unfallkassen übernommen", sagt der Versicherungsexperte.

Problemsituation: Kind mit chronischer Erkrankung
Anders sieht es aus, wenn ein Erzieher vergisst, ein Medikament zu geben und ein Kind deshalb zu Schaden kommt. Nach gültiger Rechtslage braucht es für einen Unfall eine äußere Einwirkung. "Die gäbe es in diesem Fall nicht, weshalb die Unfallkasse auch nicht dafür aufkommen würde", erklärt Ziegler. Die Haftungsfrage müsste vor Gericht geklärt werden. Nicht ausgeschlossen, dass am Ende der Erzieher haftet. "Für uns ist diese rechtliche Situation selbst nicht befriedigend", betont Versicherungsexperte Ziegler.
Zumal sie konkrete Folgen hat. So gibt es Tageseinrichtungen, die keine chronisch kranken Kinder aufnehmen. Ob das in Ordnung ist, darüber streiten Juristen. "In jedem Fall ist auch dies eine moralische Frage", findet Eberhard Ziegler. Beraterin Margot Haid stimmt dem zu. Sie sagt: "In solchen Fällen muss man kompromissbereit sein und schauen, was man als Einrichtung leisten kann." Krippenleiterin Christiane Fabritius sieht es ähnlich: "Kinder mit chronischen Erkrankungen werden nicht ausgeschlossen. Da lassen wir uns klare Anordnungen und eine persönliche Einweisung vom Arzt geben." Ein Restrisiko bleibt.