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Wenn das Kind am Morgen fiebert, die Nase läuft oder das Ohr schmerzt, bekommen viele Eltern Panik. Sie müssen zur Arbeit. Aber kann das Kind so in die Kita? Grundsätzlich gilt: "Hat ein Kind Fieber oder ist es in seinem körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt, muss es zu Hause bleiben", sagt Dr. Florian Lang, Kinderarzt aus Stuttgart. Und zwar so lange, bis es ihm wieder besser geht.

Und was ist mit all den Triefnasen und Dauerhustern? "Husten und Schnupfen haben Kinder ständig. Eine infektfreie Kita ist nicht realistisch", sagt Lang. Deshalb darf der Nachwuchs auch mit laufender Nase zu seinen Kumpels. Eltern müssen dabei kein schlechtes Gewissen haben.

Bei Ansteckungsgefahr die anderen schützen

Bei einigen ansteckenden Krankheiten ist es klar untersagt, dass das Kind die Kita besucht. Sie stehen im Infektionsschutzgesetz. Dazu gibt es Ergänzungen der Landesgesundheitsämter, die nur in einzelnen Bundesländern gelten. Manchmal erteilen die örtlichen Gesundheitsämter zusätzliche Auflagen.

Infektionskrankheiten: Gegen viele Kinderkrankheiten von Masern bis Mumps lässt sich impfen. Tritt aber doch ein Krankheitsfall auf, dann sind alle nicht geimpften Kinder der Kita gefährdet, sich anzustecken. Deshalb gelten in diesen Fällen besondere Vorsichtsmaßnahmen.

Beispiel Masern: Nach dem Kontakt mit einem Erkrankten dauert es etwa acht bis zwölf Tage, bis man selbst erkrankt. Zu Masern gehört ein typischer Ausschlag. Ab fünf Tage vor dessen Auftreten bis vier Tage danach ist der Kranke ansteckend. In dieser Zeit darf das Kind auf gar keinen Fall in die Kita. Der Arzt meldet die Masernerkrankung ans Gesundheitsamt. "Fünf Tage nach dem Beginn des Ausschlags und wenn die Krankheitssymptome weg sind, es dem Kind also wieder besser geht, darf es wieder in die Kita", erklärt Florian Lang. "Dazu ist kein ärztliches Attest erforderlich."

Für das erkrankte Kind ist die Sache damit erledigt. Nicht aber für die anderen Kinder in der Kita. Wer nicht geimpft ist, kann in den ersten drei Tagen nach dem Kontakt zum Masernerkrankten noch geimpft werden. Ohne Nachimpfung muss das Kind 14 Tage zu Hause bleiben.

Kürzlich hat der Bundestag aber eine Impfpflicht gegen Masern beschlossen: Ab März 2020 müssen alle Kinder vor der Aufnahme in Kita, Schule und der Kindertagespflege nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Kinder, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung untergebracht sind sowie Mitarbeiter dieser Einrichtungen müssen den Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbringen. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Gegen Eltern, die ihre dort betreuten Kinder nicht impfen lassen, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Auch Kindertagesstätten riskieren ein Bußgeld, wenn sie nicht geimpfte Kinder betreuen.

Einige Krankheiten sind meldepflichtig

Ähnliche Regelungen wie bei den Kinderkrankheiten gelten auch für andere Infektionskrankheiten: Solange sie ansteckend sind, darf das Kind nicht in die Kita. Eltern müssen der Kita mitteilen, wenn ihr Kind eine der im Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten hat. Für manche Krankheiten wie Tuberkulose ist ein Attest des Arztes notwendig, um abzusichern, dass diese wirklich überstanden sind und keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Ein Zettel mit einem Hinweis auf Magen-Darm-Erkrankungen hängt in vielen Kitas fast rund ums Jahr: Durchfall und Erbrechen. Oft lösen Noro-, Rota- oder Adenoviren die Erkrankung aus. Einen einheitlichen Krankheitsverlauf gibt es nicht. Die Erreger werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Kinder unter sechs Jahren, die an einem Magen-Darm-Infekt erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen und an Veranstaltungen in dieser nicht teilnehmen. Laut dem Robert Koch-Institut darf ein Kind zum Beispiel bei einem Norovirus-Infekt zwei Tage nach Abklingen der Symptome wieder in die Kita. So lange sollte der Stuhl wieder geformt sein und es nicht mehr erbrochen haben. Die Vorlage eines schriftlichen Attests vom Arzt ist jedoch nicht erforderlich.

Haben Kinder sich mit Salmonellen, Campylobacter, Yersinia oder anderen Bakterien infiziert, sind sie oft über einen längeren Zeitraum krank. Deshalb gilt auch hier: Erst nachdem der Durchfall abgeklungen ist, dürfen die Kinder wieder in die Kita.

Angsteinflößend – aber nicht schwerwiegend

Hand-Fuß-Mund-Krankheit: Der Schreck ist groß, wenn der Zettel an der Kitatür die Hand-Fuß-Mund-Krankheit verkündet. Dabei ist die Erkrankung meist nicht schwer beeinträchtigend und auch nicht zu verhindern. "Das geht immer wie Wellen durch die Einrichtungen", sagt Lang. Laut dem Robert Koch-Institut verlaufen viele Erkrankungen ohne Symptome und die Kinder sind noch wochenlang ansteckend, nachdem die Bläschen verschwunden sind. Trotzdem sollten betroffene Kinder mit Bläschen zu Hause bleiben, bis diese eingetrocknet sind, weil diese hochansteckend sind – bei Fieber sowieso. Kleiner Trost für Eltern: Bei vielen Kindern verläuft die Hand-Fuß-Mund-Krankheit fast unbemerkt.

Bindehautentzündung: In manchen Kitas müssen Kinder zu Hause bleiben, sobald sich eine kleine Rötung am Auge zeigt. Tatsächlich kann eine Bindehautentzündung ansteckend sein, allerdings tritt die hochansteckende virale Bindehautentzündung nur selten auf. "Meist handelt es sich um Keime aus der eigenen Nase, die in die Augen verschmiert wurden", sagt Lang. Trotzdem empfiehlt er, Kinder daheim zu lassen, bis das eitrige Sekret verschwunden ist.

Läuse: Manchen Eltern sind sie peinlich. Dabei nisten sich Läuse bei vielen Kindern mal ein. Gern verlangen Kitas dafür eine Gesundschreibung. Aber die ist nicht immer nötig: "Normalerweise bestätigt ein Erziehungsberechtigter schriftlich, dass er die Haare des Kindes mit einem geeigneten Medikament behandelt hat", sagt Lang.

Gesundschreibungen sind meist nicht nötig

Generell verlangen manche Kitas bei verschiedenen Erkrankungen der Kinder eine Gesundschreibung. Doch nur für wenige Erkrankungen, wie Lungentuberkulose oder EHEC, verlangt das Gesetz ein ärztliches Attest, in dem bestätigt wird, dass der Patient wieder gesund ist. Bei allen anderen Krankheiten genügt es in der Regel, wenn die Eltern sich an die Empfehlung des Arztes halten, wann das Kind wieder in die Kita darf. Für die Gesundschreibung, die die Kitas wollen, müssen Eltern bezahlen. Wie viel, ist in der ärztlichen Gebührenordnung festgelegt. "Eltern sollten den Kitas sagen, dass solche Gesundschreibungen Geld kosten", empfiehlt Lang. "Oft ist das in den Kitas nicht bekannt."

Falls Kinder noch Medikamente bekommen müssen, obwohl sie schon wieder in die Kita dürfen, sind Erzieher nicht verpflichtet, diese auch zu geben. Das ist eine Sache der Absprache.

Arbeitsrecht für Eltern