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Wer sich einmal mit unseren nächsten Verwandten, den Großen ­­Menschenaffen, vergleicht, der wird drei wesentliche Unterschiede feststellen: Wir kauen anders, wir gehen aufrecht – und wir haben, zumal als Baby, ein ziemlich großes Gehirn in einem ziemlich großen Kopf. "Um durch den Geburtskanal zu passen, werden wir eigentlich zu früh geboren – und kommen vergleichweise unreif auf die Welt", erklärt Dr. Christian Ziegler.

Der Oberarzt leitet den Schwerpunkt Kinderorthopädie am Klinikum der Universität München. Wie unfertig das menschliche Neugeborene eigentlich ist, unterstreicht er mit einer Zahl: "Bei der Geburt", sagt er, "haben rund 30 Prozent der Säuglinge ein noch unreifes Hüftgelenk, steht also der Kopf vom Oberschenkelknochen noch nicht so in der Hüftpfanne, wie er soll."

Zwei Prozent der Kinder haben eine Störung der Hüftreifung

In den meisten Fällen löst sich das ­Problem in den ersten Lebenswochen von alleine. Bei etwa einem Prozent aber, sagt Ziegler, bleibe eine mehr oder weniger ausgeprägte Fehlstellung und Störung der Knochenreifung bestehen. Und bei maximal einem weiteren Prozent sei sie so stark, dass der Hüftkopf aus der Pfanne zu springen droht oder bereits ge­sprungen ist (siehe Info­grafik unten).

Das Problem: Besteht das Gelenk nach der Geburt noch vor allem aus elastischer Knorpelmasse, verknöchert es danach. Eine Fehlstellung würde unbehandelt damit quasi zementiert – mit gravierenden Folgen: Die Kinder entwickeln je nach Grad der Fehlstellung keinen gesunden Gang, hinken, haben Schmerzen. Das Gelenk verschleißt immer mehr und muss schlimmstenfalls schon früh ersetzt werden.

Hüftultraschall bei der U 3 gibt Aufschluss

"Deshalb ist es wichtig, dass Fehlstellungen möglichst früh erkannt werden", sagt Dr. Tanja Brunnert vom Verband der Kinder- und Jugendärzte. Die Vorsorgeuntersuchung U 3, die in der vierten bis sechsten Lebenswoche ansteht, sieht deshalb eine Hüftuntersuchung mit dem Ultraschall vor. Bei Risikokindern, also wenn es zum Beispiel in der Familie bereits ­­Hüftfehlstellungen gab, es sich um eine Beckenendlagen- oder Mehrlingsgeburt handelt, bestimmte Fehlbildungen oder ein Mangel an Fruchtwasser vorliegen, ­schallen die Ärzte das Neugeborene oft noch in der Geburtsklinik. Eltern, deren Kind ambulant oder in einem Geburtshaus zur Welt kam, werden an den Kinderarzt oder Orthopäden verwiesen.

"Die Untersuchung ist für die Babys absolut schmerz- und strahlenfrei", sagt Brunnert, die als Kinder- und Jugendärztin in Göttingen tätig ist. Die Säuglinge werden auf die Seite gelegt und kurz mit dem Ultraschallgerät untersucht. "Die ­meisten Kinder machen das erfahrungsgemäß gut mit", beobachtet Tanja Brunnert.

Der Alpha-Winkel darf nicht zu klein sein

Am Ende der Untersuchung steht der sogenannte Alpha-Winkel, der bis zur zwölften Lebenswoche 60 Grad betragen muss. Er beschreibt, kurz gesagt, das Verhältnis von Hüftkopf und -pfanne zueinander: je kleiner der Winkel, desto ausgeprägter die Fehlstellung. "Die Frage, ob – und wenn, wie – behandelt wird, ergibt sich aus dem Winkelwert und dem Alter des Kindes, und zwar nach einem festgelegten Schema", sagt Brunnert.

So unterschiedlich die Klassi­fikationen sind, die sich daraus ergeben, so unterschiedlich sieht die Behandlung aus. Diese kann von Abwarten und Unterstützen (etwa mit breitem Wickeln bei normalen Reifungsverzögerungen) bis hin zur Operation reichen. "Die ist aber nur sehr selten nötig, und meist nur, weil Muskeln oder Bänder bei ausgerenkten Hüften den Weg versperren können", erklärt Christian Ziegler.

Drei Formen der Hüftreifestörung

Behandlung: Beugen, Spreizen oder Gipsen

Was der Orthopäde anspricht, ist die schwerste Form der sogenannten Hüftdysplasie, die Hüftluxation: Der Hüftkopf steht außerhalb der -pfanne und muss zurückgebracht werden. Funktioniert das ambulant nicht, wird das Kind stationär aufgenommen. "Bei uns in der Klinik haben wir – wenn nötig – mit der sogenannten Overhead-­Extension eine sehr schonende, schmerzlose Methode zur Verfügung", sagt Ziegler. Dabei liegt das Kind auf dem Rücken, während seine Beine an Seilen und gespreizt in die Luft gezogen werden. "Sie ­können strampeln, und irgendwann rutscht der Hüftkopf in die Pfanne", so Ziegler.

Danach legen Ärzte dem Kind in Narkose einen Becken-Bein-Gips in Sitz-Hock-Stellung an. Dadurch kann die Hüfte nicht mehr ausrenken und in der richtigen Stellung so nachreifen, dass sie stabil ist.

Bei Kindern mit drohender Luxation, also wenn der Hüftkopf in der Pfanne gehalten werden muss, sowie bei leichter ausgeprägten Dysplasien reichen in der Regel Spreizhosen. "Sie halten über Schienen beide Hüftgelenke gebeugt und gespreizt, wodurch die Hüfte den Reiz bekommt, nachzureifen", erklärt Kinderärztin ­Brunnert.

So sicher ist der Hüftultraschall

Das Hüftscreening per Ultraschall ist vor gut 30 Jahren entwickelt worden. Heutzutage gilt es als Standard – zumindest in Deutschland. Die Notwendigkeit für Dysplasieoperationen konnte dadurch hierzulande drastisch gesenkt werden, so Ziegler. "Weltweit, auch in den angelsächsischen Ländern, ist nach wie vor die klinische Untersuchung leider der Goldstandard", sagt Ziegler. Dort wird das Kind vor allem abgetastet und die Gelenkgeräusche beim Anhocken oder Spreizen untersucht.

Ziegler zufolge gibt es einen einfachen Grund dafür, warum sich der Hüftultraschall nicht überall durchgesetzt hat: "Wir leisten uns eine sehr genaue, aber erstmal teure Methode. Viel Geld kosten nicht nur die Geräte, sondern auch der Aufwand, mit dem Ärzte geschult und die Qualität ­­hochgehalten wird." Der Hüft­ultraschall sei zu fast 100 Prozent genau, wenn er korrekt durchgeführt werde: "Sonst gibt es schnell unnötig behandelte oder, noch schlimmer, übersehene, nicht behandelte Hüftdysplasien."

Damit ein Kinderarzt oder Orthopäde das Hüftscreening machen darf, muss er eine Fortbildung besuchen und sich darüber qualifizieren. "Seit mehr als zehn Jahren werden wir regelmäßig von den Kassenärztlichen Vereini­gungen aufgefordert, Ultraschallbilder ein­zusenden, damit diese dann die Qualität der Untersuchungen kontrollieren können", sagt Kinderärztin Brunnert. Stimmt diese nicht, muss der Arzt wieder zur Fortbildung. Auch die tech­­nische Ausstattung wird überprüft.

Die Ultraschallbilder muss der Kinderarzt zehn Jahre lang aufbewahren. "Wenn im Laufe dieser Frist bei einem Kind eine Dysplasie festgestellt wird, kann anhand der Bilder nachvollzogen werden, ob die Fehlstellung beim Screening übersehen wurde", so Brunnert. "Manchmal kommt es ja auch vor, dass Familien die Untersuchung verweigern." Zeigt sich, dass dem Kinderarzt beim Hüftscreening Fehler unterlaufen sind, könnte er dafür sogar haftbar gemacht werden.