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Kennen Sie noch diese grau-grünlichen, etwas labberigen  deutschen Kinderausweise? Diese nostalgischen  Dokumente gehören längst der Vergangenheit an. Der sogenannte Kinderreisepass ähnelt vom Aussehen her den   Reisepässen  der  Erwachsenen – dunkelrot und mit dem goldenen   Bundesadler vorne   drauf. Auch eine Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr möglich und – laut europäischer Vorgabe – nicht  mehr gültig. 

Jedes Kind braucht einen eigenen Pass

Aus diesem Grund benötigt jedes deutsche Kind bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Das heißt: Selbst  ein fünf Wochen altes Baby muss sich ausweisen können, wenn die Eltern  mit ihm eine Reise außerhalb Deutschlands planen.

Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird an deutsche Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt. Seit Januar 2021 sind neu beantragte Kinderreisepässe nur noch maximal ein Jahr lang gültig. Vorher beantragte Pässe behalten die Gültigkeit, die auf dem Dokument vermerkt ist. Die Ausstellung dieses Dokuments kostet in Deutschland 13 Euro, die Verlängerung sechs Euro. Auch die Aktualisierung (zum Beispiel Foto, Größe, Augenfarbe) kostet sechs Euro und ist nur in Anwesenheit des Kindes möglich.

Der Kinderreisepass enthält keinen Chip. Dadurch ist ausschließlich eine manuelle Grenzkontrolle beim Grenzbeamten möglich. eGates/easyPass-Geräte zur automatischen, beschleunigten Grenzkontrolle sind nur für ePässe (Pässe mit Chip) nutzbar. Ferner können Kinderreisepässe von bestimmten Staaten grundsätzlich abgelehnt oder für einen visumfreien Reiseverkehr ausgenommen sein. In diesen Fällen wird für das Kind ein Visum oder ein ePass benötigt.

Personalausweis

Ein regulärer Personalausweis gilt in allen EU-Ländern bzw. im  Schengenraum (also den europäischen Ländern ohne Grenzkontrolle) und  kostet 22,80 Euro. Normalerweise bekommt man ihn erst ab dem 16.  Lebensjahr, er kann aber auf Wunsch der Eltern schon früher ausgestellt  werden.

Reisepass/ePass

Alternativ können Eltern den normalen Reisepass, auch ePass genannt, beantragen. Er kostet  37,50 Euro. Dieser Reisepass ist ein maschinenlesbares Ausweisdokument  mit zusätzlichen elektronischen Sicherheitsmerkmalen. Den Reisepass gibt es auch schon für Babys und Kinder unter 12 Jahren. Er ermöglicht auch Kindern eine visumfreie Einreise in Staaten, die einen Kinderreisepass ablehnen oder vom visumfreien Verkehr ausgenommen haben.

Nachteil: Sowohl Personalausweis als auch Reisepass können nicht  verlängert werden, sondern müssen jeweils nach sechs Jahren neu  beantragt werden. Wichtig: Ändert sich das Aussehen des Kindes derart, dass bereits vor Ablauf der sechs Jahre eine sichere Identifizierung mit Hilfe des Lichtbilds nicht mehr möglich ist, ist das Reisedokument ungültig und es muss vorzeitig ein neues Dokument beantragt werden.

Vor der Reise nach Bestimmungen erkundigen

Laut der International Civil Aviation Organization (ICAO) kann man mit dem Kinderreisepass jedes Land bereisen – bis auf wenige Ausnahmen. Für die Einreise in die USA beispielsweise benötigt man einen ganz normal gültigen Reisepass. Hat das Kind einen Kinderreisepass, ist normalerweise ein Visum erforderlich. Innerhalb des Schengenraums reicht auch ein Personalausweis.

Da sich die Einreisebestimmungen von einigen Ländern immer mal wieder ändern, ist es sinnvoll, wenn Sie sich frühzeitig vor der Abreise bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat des Reiselandes nach den Regularien erkundigen.

Biometrisches Foto: Bitte nicht lächeln!

Beim Foto für den Pass müssen Sie darauf achten, dass das Kind möglichst nicht lacht oder Grimassen schneidet. Denn auch für die Kleinen gilt: Das Bild muss biometriefähig sein. Das ist notwendig, um mögliche Fälschungen oder Dokumentenmissbrauch vorzubeugen. Dokumente mit biometrischen Bildern gelten als eindeutige und sichere Identifikatoren. Allerdings wird vor allem bei Kleinkindern und Säuglingen die Sache nicht ganz so streng genommen und ein kleines Lächeln doch meist akzeptiert. Am besten ist es trotzdem: Augen auf. Zunge rein. Mund zu.

Kinderreisepass beantragen: So geht's

Das Gute ist: Für die Beantragung eines Kinderreisepasses auf dem Einwohnermeldeamt beziehungsweise der Passbehörde müssen Sie nicht viel Zeit einkalkulieren. Die meisten Gemeinden stellen das Dokument sofort oder im Laufe weniger Tage aus. Vorausgesetzt, Sie haben Ihr Kind und alle benötigten Unterlagen dabei: Geburtsurkunde oder alte Ausweisdokumente, ein biometrisches Foto sowie die Ausweise der Eltern und das entsprechende Antragsformular.

Sollte Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht mit zur Beantragung kommen können, brauchen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung. Wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, müssen Sie auch das auf dem Amt nachweisen können. Selbst unterschreiben muss das Kind den Pass übrigens erst ab einem Alter von zehn Jahren.

Zusammenfassung: Die Ausweis-Bestimmungen

Es gibt drei Möglichkeiten, seine Kinder auszuweisen:

  • Kinderreisepass
  • Personalausweis
  • Reisepass

Den Personalausweis gibt es normalerweise erst ab 16 Jahren. Er und der Reisepass sind teurer als der Kinderreisepass und können nicht verlängert werden. Manchmal sind Personalausweis oder Reisepass aber trotzdem schon früher nötig, zum Beispiel für eine Einreise in die USA. Dann kann auf Wunsch der Eltern ein Personalausweis oder ein Reisepass auch früher ausgestellt werden.

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