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Eltern:
Leistungen der Krankenkasse

Wenn Sie Mutter werden oder sind, haben Sie Anspruch auf bestimmte finanzielle Leistungen Ihrer Krankenkasse


Bestimmte Kosten in der Schwangerschaft und nach der Geburt übernimmt die Krankenkasse

Für die gesetzlichen Krankenkassen (dazu gehören die AOK, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen) regelt die Reichsversicherungsordnung (RVO) die Art der Leistungen.

Vorsorgeuntersuchungen
Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten, die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind erforderlich sind. Praxisgebühr müssen Sie für diese Termine nicht zahlen, solange die Leistungen nicht über die vorgeschriebenen Grundmaßnahmen hinausgehen. Für Medikamente, die wegen der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit der Entbindung verordnet werden, fällt keine Zuzahlung an.

Entbindungsgeld
ist seit dem 01.01.2004 ersatzlos gestrichen worden.

Mutterschaftsgeld
Sind Sie Arbeitnehmerin, so erhalten Sie für die Zeit der gesetzlichen Schutzfristen Mutterschaftsgeld. Die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld (höchstens 13 EUR kalendertäglich) und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitsentgelt zahlt Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie arbeitslos und gesetzlich versichert sind, erhalten Sie die Leistung von Ihrer Krankenkasse in Höhe des Krankengeldes.
Wer nicht gesetzlich versichert ist, hat ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld ist hier jedoch auf höchstens 210 EUR begrenzt und wird Ihnen vom Bundesversicherungsamt ausgezahlt. Adresse:


Bundesversicherungamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: 0228/ 619-1888



BabyundFamilie.de; 05.08.2005, aktualisiert am 28.06.2010
Bildnachweis: Ingram/RYF

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