Wer sich für die Kombination von Stillen und Berufstätigkeit entschlossen hat, sollte vorher wesentliche Punkte mit Kollegen und Chef abklären
Für einige Mütter ist es wichtig, nach der Geburt so schnell wie möglich wieder in ihren Job zurückzukehren. Das kann finanzielle, aber auch rein persönliche Gründe haben. Zugleich wollen sie auf das Stillen und damit auf die bestmögliche Ernährung für ihr Kind nicht verzichten.
Stillen und Beruf? Für Viele klingt das nach einer ungewöhnlichen Kombination. Aber: Wenn die Organisation stimmt, profitieren sowohl berufstätige Mütter als auch die Unternehmen davon.
Frauen, die sich für die Still-Job-Kombination entschieden haben, müssen oft langwierige Überzeugungsarbeit leisten – innerhalb der Familie, aber vor allem den Kollegen und dem Chef gegenüber. Denn für sie ist der Umgang mit stillenden Müttern nicht immer leicht, sodass die nicht ganz alltägliche Situation zu einer emotionalen Herausforderung für alle Beteiligten werden kann. Umso wichtiger ist es für Mütter, Ihren Wunsch mit guten Argumenten untermauern zu können.
Früh nach der Geburt wieder arbeiten zu gehen ist ohnehin für viele keine leichte Entscheidung. Einige Frauen wissen vielleicht auch gar nicht so genau, worauf sie sich einlassen. Denn eines ist sicher: Der Spagat zwischen Baby und Büro ist anstrengend. Und trotzdem hat er einige Vorteile. Auch, wenn der Arbeitgeber angesichts der bezahlten Stillzeiten im ersten Moment womöglich an finanzielle Mehrkosten denkt, muss das nicht unbedingt stimmen. Denn einerseits arbeitet eine Mutter, die in einem familien- und stillfreundlichen Klima beschäftigt ist, engagierter und letztendlich produktiver. Und andererseits kann die Beschäftigung einer stillenden Mutter für den Arbeitgeber ein etwas seltener krankes Kind bedeuten – und damit weniger Fehlzeiten der Arbeitnehmerin.
In jedem Fall sollte die Mutter ihren Arbeitgeber früh genug von ihren Plänen in Kenntnis setzen. Ein Gespräch mit dem Chef unter vier Augen ist sehr hilfreich, um alles Wichtige zu besprechen: Gibt es einen Raum, in den Sie sich zum Stillen zurückziehen können? Sollen oder wollen Sie lieber zum Stillen nach Hause fahren? Oder möchten Sie nur die Möglichkeit bekommen, regelmäßig abzupumpen und die Muttermilch in einem Kühlschrank aufbewahren? Auch ein Gespräch mit den Kollegen, die möglicherweise mit der Situation konfrontiert werden, macht Sinn.
Frauen, die sich bewusst für diesen doppelten Einsatz entscheiden, fühlen sich häufig auch doppelt belohnt – diese Erfahrung hat Ulrike Geppert-Orthofer, Landesvorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg gemacht. „Das Bewusstsein, ihren Beruf ausüben und trotzdem ein Kind ernähren zu können, weckt in Müttern oft unglaubliche Energien.“ Und: Trotz der Trennung während der Arbeitszeit bleibt so die enge Mutter-Kind-Bindung erhalten.
Natürlich kann der Still-Job-Kraftakt sehr ermüdend und strapaziös sein – körperlich wie emotional. An manchen Tagen fällt es Mutter und Kind leichter, an anderen hingegen kann es für beide sehr anstrengend sein – zum Beispiel, wenn das Kind nachts schlecht geschlafen hat, die Organisation nicht gut klappt oder die Mutter unter der Doppelbelastung leidet.
Wie anstrengend die Situation ist, hängt von mehreren Faktoren wie dem Alter des Kindes, der Art der Arbeit, aber auch von der Entfernung der eigenen Wohnung zum Büro ab. Gönnen Sie sich deshalb eine ausreichende Vorbereitungszeit und denken Sie darüber nach, wie Sie das Stillen im Job bestmöglich organisieren können. Stimmen Sie sich und Ihr Kind dann am besten schon einige Wochen vor Wiedereintritt in den Job auf die neue Situation ein.
Egal, ob Sie abpumpen wollen oder eine Betreuungsperson Ihr Baby zu den Stillzeiten zu Ihnen bringt – das organisatorische Drumherum sollte vor ihrem ersten Arbeitstag geklärt sein. Geben Sie rechtzeitig Bescheid, wann Sie sich zurückziehen möchten und welcher Raum dafür vorgesehen ist. Versuchen Sie außerdem zu vermeiden, dass zu Ihren Stillzeiten langwierige Sitzungen stattfinden.
Außerdem ist wichtig: „Eine voll stillende und gleichzeitig arbeitende Frau darf und kann keinerlei Haushaltstätigkeiten übernehmen“, betont Dr. Friederike M. Perl, Frauenärztin aus Stuttgart. Waschen, Putzen, Bügeln sollten nun unbedingt der Partner, die Großeltern oder eine engagierte Haushaltshilfe übernehmen. Für viele Frauen ist es jedoch gar nicht so einfach, sich auf diesem Feld bewusst zurückzunehmen. Obwohl sie sich dringend schonen sollten, tappen sie in die Falle der auf allen Gebieten perfekten Supermama. Deshalb warnt auch Geppert-Orthofer nachdrücklich davor, „sich mit Nebensächlichkeiten zu überfordern“.
Mehrmaliges nächtliches Aufstehen zehrt. Um Müdigkeit und Erschöpfung vorzubeugen, empfiehlt es sich, ein Beibett zu benutzen, das direkt am Elternbett befestigt werden kann. So braucht die Mutter nur rüberzugreifen, um das Kind zu sich zu holen, wenn es gestillt werden möchte. Dann kann sie ihm im Liegen die Brust geben und dabei weiterdösen. Trotz berufsbedingter Trennung behalten Mutter und Baby so auch eine besondere Nähe zueinander.
Wenn Sie Milch abpumpen wollen, macht es Sinn, ein bis zwei Wochen vor dem Wiedereintritt in die Arbeitswelt langsam damit zu beginnen. So üben Sie einerseits den Umgang mit der Pumpe und können sich andererseits gerade für den Anfang einen kleinen Milchvorrat anlegen. Muttermilch kann im Gefrierschrank bei mindestens –18 Grad Celsius sechs Monate aufbewahrt werden. Im Kühlschrank hält sie sich bei +4 Grad Celsius circa drei bis fünf Tage.
Auch, wenn alles Nötige mit der Firma geklärt ist, ist es für die Mutter wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen für das Stillen im Job zu kennen. Im Paragraph 7 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) wurde genau festgehalten, welche Rechte einer stillenden Mutter während der Arbeitszeit zustehen. Demnach ist „stillenden Müttern (...) auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde, freizugeben.“
Sollte die Mutter mehr als acht Stunden am Stück arbeiten, so kann sie zwei Mal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten einfordern. Wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, muss ihr einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden.
Einen Verdienstausfall darf die Stillzeit nicht nach sich ziehen. Auch eine Vor- oder Nacharbeit für die „versäumte“ Arbeitszeit ist nicht zulässig. Mit Heimarbeit Beschäftigte werden in der Stillzeit mit 75 Prozent des durchschnittlichen Stundenlohnes entschädigt.
Außerdem gilt für stillende Mütter: keine Mehrarbeit (das heißt mehr als 8,5 Stunden täglich), keine Arbeitszeiten zwischen 20 und 6 Uhr, keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Abweichend vom Nachtarbeitsverbot dürfen stillende Mütter in der Gastronomie nur bis 22 Uhr und im darstellerischen Gewerbe bis 23 Uhr arbeiten. Sonn- und Feiertagsarbeitsverbote werden in diesen Sparten aufgehoben, wenn den Müttern jede Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden gewährt wird.
Des weiteren gelten für stillende Mütter folgende Beschäftigungsverbote: schwere körperliche Arbeiten, Arbeiten in Verbindung mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (zum Beispiel Staub, Gase) oder erschwerenden Umständen wie Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterung oder Lärm. Auch Akkordarbeit ist nicht erlaubt.
Sandra Schmid / www.baby-und-familie.de;
05.08.2005, aktualisiert am 08.02.2012
Bildnachweis: W&B/Simon Katzer
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