Wenn eine Schwangere Krankheiten wie Röteln, Masern oder Windpocken in der Kindheit selbst durchgemacht hat, ist sie immun und kann Kontakt mit dem erkrankten Kind haben. Dies gilt im Prinzip auch für Schwangere, die vollständig geimpft sind. Im Zweifelsfall kann dies durch eine Bestimmung der Antikörper im Blut überprüft werden. Fehlende Impfungen sollten möglichst immer vor einer geplanten Schwangerschaft durchgeführt werden. Nach einer Lebendimpfung (mit lebenden, aber abgeschwächten Erregern, wie zum Beispiel bei der Impfung gegen Masern der Fall) muss für drei Monate eine Schwangerschaft verhütet werden. Wird dieser Abstand nicht eingehalten, weil etwa während einer noch unbekannten Frühschwangerschaft geimpft wurde, ist dies allerdings keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch.
Stehen noch mehrere Lebenimpfungen an (zum Beispiel Masern-Mumps-Röteln), werden diese, wie auch sonst üblich und sinnvoll, gleichzeitig als Kombinationsimpfstoff gegeben. Ist dies nicht möglich, muss zwischen den einzelnen Lebendimpfungen ein Zeitabstand von in der Regel vier Wochen eingehalten werden.
Besteht keine Immunität, ist der Kontakt mit kranken Kindern für die genannten Kinderkrankheiten abhängig von der Schwangerschaftswoche in jeweils unterschiedlicher Dringlichkeit zu vermeiden:
Röteln: Den Kontakt mit einem an Röteln erkrankten Kind muss eine nichtimmune Schwangere unter allen Umständen vermeiden. Fällt die Erstinfektion in die ersten zwei Schwangerschaftsmonate, so führt das beim Kind in bis zu 85 Prozent zu der gefürchteten Rötelnembryopathie (Schädigung des Ungeborenen bzw. Embryos). Die Rötelnembryopathie umfasst Herzfehler, Augenschäden (Linsentrübung), Schwerhörigkeit und geistige Behinderung. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft nimmt das Risiko kontinuierlich ab, aber auch nach dem vierten Schwangerschaftsmonat kann eine Rötelninfektion der Mutter beim Kind noch eine Entwicklungsstörung des Gehirns oder eine Schwerhörigkeit verursachen.
Obwohl kein konkreter Fall einer vorgeburtlichen Schädigung durch das Impfvirus bekannt geworden ist, sollte eine Frau während der Schwangerschaft nicht gegen Röteln geimpft werden. Bei Kontakt einer nichtimmunen Schwangeren mit einem an Röteln erkrankten Kind kommt nur eine passive Immunisierung durch spezifische Gammaglobuline in Frage (die Antikörper müssen mehrmals in jeweils vierwöchentlichem Abstand verabreicht werden, eine Infektion des Kindes wird dadurch jedoch keinesfalls sicher verhindert). Ob ein Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen werden muss, ist im Einzelfall zu entscheiden. Der betreuende Frauenarzt wird diese (offiziell empfohlene) Möglichkeit behutsam zur Sprache bringen. Für diese für jede Frau / Familie schwere Entscheidung stehen darüberhinaus gemeinnützige, konfessionelle und nicht-konfessionelle Beratungsstellen zur Verfügung.
Windpocken: Auch eine Windpockenerkrankung der Schwangeren kann bei zwei Prozent der Kinder Fehlbildungen hervorrufen, etwa Hautdefekte (Narben), Skelett- und Muskelfehlbildungen (Hypoplasien), Augenanomalien und Gehirnfehlbildungen. Die Gabe von spezifischen Varizellen (Windpocken)-Immunglobulinen (Antikörper) innerhalb von vier Tagen nach Kontakt kann die Infektion bei der Schwangeren verhindern oder abschwächen, eine Vermehrung der Viren im Blut – als wahrscheinliche Ursache für Fehlbildungen – jedoch nicht sicher. Zwischen der achten und 21. Schwangerschaftswoche ist das Risiko der Übertragung am höchsten. Kontakte der nichtimmunen Schwangeren mit an Windpocken erkrankten Kindern sollten jedoch in den gesamten ersten sechs Schwangerschaftsmonaten vermieden werden.
Gefährlich wird es noch einmal um den Zeitpunkt der Entbindung: Erkrankt eine Mutter in der Zeit von fünf Tagen vor bis zwei Tage nach der Geburt an Windpocken, werden keine ausreichenden Antikörpermengen auf das Neugeborene übertragen, so dass dieses zwischen dem fünften und zehnten Lebenstag eine sehr schwere Infektion bekommen kann.
Masern: Die Masernerkrankung einer Schwangeren ruft keine Fehlbildungen beim Ungeborenen hervor, allerdings sind gehäuft Fehl-, Früh- und auch Totgeburten beschrieben worden. Kommt es zu einem Kontakt einer nichtimmunen Schwangeren mit einem an Masern erkrankten Kind, so kann die Gabe von Immunglobulinen innerhalb von zwei bis drei Tagen den Ausbruch der Erkrankung verhindern beziehungsweise bei späterer Gabe abschwächen. Eine Impfung während der Schwangerschaft ist nicht möglich.
Dr. med. Christa Kappler,
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Dietrich Reinhardt, ehem. Direktor
des Dr. von Haunerschen Kinderspitald, Universität München
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18.03.2009, aktualisiert am 04.01.2011
Bildnachweis: W&B/Winfried Fischer
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