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Masern, eine harmlose Kinderkrankheit? Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2017 halten etwa ein Viertel der befragten Erziehungsberechtigten Masern für weniger oder überhaupt nicht gefährlich. Die Folge: Dem Robert Koch-Institut wurden für 2018 insgesamt 543 Masernerkrankungen übermittelt, im ersten Halbjahr 2019 waren es bereits mehr als 300 Fälle. "Fast die Hälfte der Erkrankten sind junge Erwachsene, das weist auf die großen Impflücken in diesen Altersgruppen hin", betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. Die Folgen sind keineswegs harmlos. "Beim Erwachsenen verläuft die Erkrankung viel schwerer als bei Kindern", sagt Professor Klaus Friese, ehemals Präsident der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. "Es besteht die Gefahr, dass eine Gehirnentzündung auftritt."

Risiko von Früh- und Totgeburt erhöht

Noch stärker sind Schwangere bei einer Maserninfektion von Komplikationen bedroht: "Ihr Immunsystem ist generell etwas heruntergefahren, damit ihr Körper das Kind nicht abstößt, das ja zur Hälfte die Gene des Vaters trägt", erklärt Friese. Deshalb verläuft die Erkrankung bei ihnen schwerer. Bis zu 25 Prozent der Babys kommen zu früh zur Welt, wenn sich die werdende Mutter mit Masern angesteckt hat. Auch das Risiko einer Totgeburt ist erhöht. "Genaue Zahlen gibt es in beiden Fällen nicht", sagt Friese. "Wir beobachten aber jeweils ein vermehrtes Auftreten solcher Komplikationen." Deshalb lautet seine Empfehlung: Frauen mit Kinderwunsch sollten unbedingt ihren Masernschutz überprüfen und sich gegebenenfalls impfen lassen, bevor sie schwanger werden. Zu einer Immunisierung während der Schwangerschaft raten Ärzte nicht. "Lässt sich eine Frau impfen und stellt später fest, dass sie zu diesem Zeitpunkt schon schwanger war, ist das aber kein Problem", sagt Friese. Bisher sind keine negativen Folgen solcher Fälle bekannt.

Behandlungsmöglichkeiten oft eingeschränkt

Bekommt eine Schwangere Masern, hat der Arzt in einem frühen Stadium die Möglichkeit, sogenannte Immunglobuline zu verabreichen. Sie können den Ausbruch der Krankheit verhindern oder abschwächen. Im fortgeschrittenen Stadium helfen sie allerdings nicht mehr. "Der Arzt kann dann lediglich die Symptome behandeln", sagt Friese. Neben Erkältungszeichen und dem typischen Hautausschlag tritt bei einer Masernerkrankung meist hohes Fieber auf. Mögliche Komplikationen sind eine Lungenentzündung und die bereits genannte Gehirnentzündung (Masern-Enzephalitis), die zu bleibenden Schäden des Nervensystems oder sogar zum Tod führen kann. Sie kommt als akute Komplikation oder spätere Folgekrankheit vor.

Erkrankt die Mutter, kann auch das Ungeborene die Masern bekommen. "Das ist jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch", sagt Friese. Die Infektion verursacht keine Fehlbildungen beim Kind. Trotzdem kann sie für das Kleine lebensgefährlich werden.

Neugeborene: Lücke im Masernschutz

Auch wenn es sich erst nach der Geburt ansteckt, drohen dem Kind Komplikationen. Gesunde Neugeborene besitzen zwar zunächst den sogenannten Nestschutz: Da die Blutkreisläufe von Mutter und Kind während der Schwangerschaft verbunden waren, sind Antikörper gegen Krankheitserreger, gegen die die Mutter immun ist, auf das Kind übergegangen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Mutter gegen die jeweilige Krankheit geimpft ist oder sie schon einmal überstanden hat. Nach einiger Zeit geht der Schutz zurück und das Immunsystem des Kindes übernimmt selbst die Abwehr von Krankheitserregern.

"Der Nestschutz bei Masern beträgt sechs bis zwölf Monate, wenn die Mutter eine Maserninfektion durchgemacht hat, und drei bis acht Monate, wenn sie geimpft ist", sagt Friese. Anschließend sei es wichtig, dass die Eltern gut aufpassen, dass sich ihr Kind nicht infiziert. Denn Babys erhalten die erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln mit elf bis 14 Monaten, die zweite mit 15 bis 23 Monaten. Erst dann sind sie gegen die Krankheiten geschützt. Für alle nach 1970 Geborenen ohne Masernschutz empfiehlt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut, die Kombinationsimpfung nachzuholen.

Außerdem gibt es seit März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern: Alle Kinder müssen vor der Aufnahme in Kita, Schule und der Kindertagespflege nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Kinder, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung untergebracht sind sowie Mitarbeiter dieser Einrichtungen müssen den Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbringen. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Gegen Eltern, die ihre dort betreuten Kinder nicht impfen lassen, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Auch Kindertagesstätten riskieren ein Bußgeld, wenn sie nicht geimpfte Kinder betreuen.