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Seite 12 und 13: Ultraschall-Kontrolluntersuchungen und Wachstumsverlauf

Hier kann der Arzt oder die Ärztin die Wachstumsentwicklung des Kindes eintragen, die er per Ultraschall aufgezeichnet hat.

Ultraschall-Kontrolluntersuchungen nach Anlage 1 b: Wenn es einen Verdacht auf Fehlbildungen gibt, sollten weitere Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden.

Normkurve: Diese Kurve beschreibt den Wachstumsverlauf des ungeborenen Babys im Detail.
SSL: Länge des Kindes vom Scheitel bis zum Steiß
BPD: Querdurchmesser des kindlichen Kopfs
ATD: Querdurchmesser des kindlichen Bauchs