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Erstes Schwangerschaftsdrittel:

  • Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft: Mitteilung der Schwangerschaft und des voraussichtlichen Geburtstermins an den Arbeitgeber.
  • Falls Sie schon die Vorsorgeuntersuchungen lieber von einer Hebamme durchführen lassen möchten: eine geeignete Hebamme suchen.

Zweites Schwangerschaftsdrittel:

  • Für einen Geburtsvorbereitungskurs anmelden – der Kursstart ist etwa ab dem sechsten Monat sinnvoll.
  • Eine Klinik oder ein Geburtshaus auswählen und anmelden. Wenn Sie eine Hausgeburt wünschen, eine passende Hebamme suchen.
  • Erkundigen Sie sich, ob Ihnen Mutterschaftsgeld zusteht und wo Sie es beantragen müssen. Festangestellte bekommen in der Regel während der Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, im ersten Fall eventuell zusätzlich einen Zuschuss des Arbeitgebers. Privatversicherte oder Familienversicherte erhalten das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt und ebenfalls eventuell einen Zuschuss des Arbeitgebers. Hausfrauen bekommen kein Mutterschaftsgeld.
  • Falls Sie planen, nach der Geburt nur einige Monate oder maximal ein Jahr zu Hause zu bleiben: Erkundigen Sie sich am besten schon frühzeitig beim zuständigen Jugendamt, ab wann Sie sich auf die Suche nach einem Krippenplatz oder einer Tagesmutter machen sollten und lassen Sie sich entsprechende Listen geben.
  • Eventuell für einen Säuglingspflegekurs anmelden.
  • Falls der werdende Vater für die erste Zeit nach der Geburt Urlaub nehmen möchte, sollte er diesen frühzeitig beantragen.

Drittes Schwangerschaftsdrittel:

  • Erstausstattung für das Baby besorgen, Wickelplatz und eventuell Kinderzimmer planen und einrichten.
  • Falls Sie noch keine Hebamme haben: Suchen Sie sich eine Hebamme für die Nachsorge oder erkundigen Sie sich in Ihrer Klinik danach.
  • Anträge auf Elterngeld, Kindergeld besorgen und so weit wie möglich ausfüllen.
  • Falls der werdende Vater Elternzeit nehmen möchte, muss er diese bis spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beantragen.
  • Acht bis zehn Wochen vor dem Geburtstermin: Kliniktasche packen, dazu gehören auch wichtige Unterlagen wie Ihre Geburtsurkunde und die des Vaters sowie – falls vorhanden – Ihr Familienstammbuch.
  • Bei der Krankenkasse erkundigen, wie das Kind nach der Geburt versichert werden kann. Sind die Eltern verheiratet und beide gesetzlich versichert, wird es in der Regel beim meistverdienenden Elternteil familienversichert. Nicht Verheiratete und privat Versicherte sollten sich frühzeitig mit ihrer Kasse in Verbindung setzen.
  • Etwa sieben Wochen vor dem Geburtstermin: Die Bescheinigung Ihres Gynäkologen mit dem voraussichtlichen Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse abgeben (für das Mutterschaftsgeld).
  • Sechs Wochen vor dem Geburtstermin: gegebenenfalls Babysitter für die älteren Geschwister organisieren.
  • Etwa drei Wochen vor dem Geburtstermin: Transport in die Klinik planen, wichtige Telefonnummern notieren, den Babysitter abrufbereit halten, Hilfe für die erste Zeit nach der Geburt organisieren – das kann der Vater des Kindes sein, Freunde oder Verwandte. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch einen Antrag auf eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse stellen.
  • Lassen Sie sich einen Kinderarzt empfehlen, den Sie für die U3 und eventuell auch schon für die U2 brauchen werden – die beiden planmäßigen Untersuchungen in den ersten Lebenswochen.
  • Die Geburtsanzeige entwerfen. Dann brauchen Sie sie nach der Geburt nur noch die Daten und ein Foto Ihres Babys ergänzen und können sie als gedruckte Karte oder per E-Mail versenden.
  • Bei unverheirateten Eltern: Beantragen Sie die Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt beziehungsweise Jugendamt. Kümmern Sie sich um das gemeinsame Sorgerecht.
  • Etwa zwei Wochen vor der Geburt: Vorräte besorgen, eventuell Essen vorkochen und einfrieren.
  • Neue Babykleidung waschen, um eventuelle Rückstände aus den Textilien zu entfernen, Fläschchen und Sauger reinigen.

Nach der Geburt:

  • Innerhalb einer Woche nach der Geburt: Geburtsurkunde vom Standesamt in mindestens vierfacher Ausfertigung ausstellen lassen – dafür brauchen Sie und Ihr Partner die Bescheinigung der Klinik, Ihre Geburtsurkunden, Ihren Personalausweis und eventuell Ihre Heiratsurkunde oder die Vaterschaftsanerkennung. Manchmal können Sie die Urkunde direkt in der Klinik beantragen.
  • Zügig nach der Geburt: falls ein Anspruch besteht, Antrag auf Mutterschaftsgeld zusammen mit einer Ausfertigung der Geburtsurkunde an die Krankenkasse oder das Bundesversicherungsamt schicken.
  • Bis sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit – meist eine Woche nach der Geburt: Elternzeit mit dem Arbeitgeber absprechen und schriftlich anmelden.
  • Den Antrag auf Elterngeld zusammen mit einem Exemplar der Geburtsurkunde des Kindes, einer Bescheinigung der Krankenkasse sowie des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld und einer Einkommenserklärung an die Elterngeldstelle schicken.
  • Bei der Krankenkasse eine Versicherung für das Kind beantragen – zur günstigsten Lösung berät Sie Ihre Kasse.
  • Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden und Pass beantragen – dazu benötigen Sie Ihre Personalausweise, die Geburtsurkunde des Kindes, eventuell die Bescheinigung über die Vaterschaft und ein Lichtbild des Kindes nach den gängigen Vorgaben.
  • Kindergeldantrag zusammen mit einer Ausfertigung der Geburtsurkunde des Kindes abschicken.
  • Falls gewünscht: Geburtsanzeige fertigstellen und abschicken.
  • Für einen Rückbildungskurs anmelden.

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