Eine Röteln-Infektion vor allem im ersten Drittel der Schwangerschaft kann schwierige Entscheidungen mit sich bringen
Der Arzt kann versuchen, durch Gabe von Röteln-Antikörpern in vierwöchigem Abstand eine Infektion zu verhindern. Dies ist allerdings kein sicherer Schutz und man kann den Erfolg der Maßnahme zunächst nicht erkennen.
In einer solchen Situation wird der Arzt die betroffene Schwangere behutsam über die in diesem Fall offiziell empfohlene Schwangerschaftsunterbrechung informieren und ihr für diese schwierige Entscheidung entsprechende Beratungsstellen nennen.
Wenn eine Schwangerschaftsunterbrechung erwogen wird, muss vorher sichergestellt werden, dass tatsächlich eine Infektion mit Röteln vorliegt. Wenn spezifische Röteln-IgM-Antikörper im Blut nachgewiesen werden, die normalerweise für eine akute Infektion sprechen, muss ergänzend ein IgG-Antikörperanstieg durch Mehrfach-Kontrollen in zweiwöchigem Abstand nachgewiesen werden, da falsch-positive IgM-Befunde möglich sind. Zusätzlich kann der Arzt zur weiteren Bestätigung Fruchtwasser, Plazentagewebe (mittels Punktion durch die Bauchdecke) oder das Blut des Ungeborenen (mithilfe einer ultaschallgesteuerten Nabelschnurpunktion) auf Virusmaterial (RNA) untersuchen.
Im Gegensatz dazu zeigt der Nachweis von IgG-Antikörpern (Titer ab 1:32) und ein negativer IgM-Antikörperbefund bei der Mutter Immunität an und schließt im Allgemeinen eine Infektion des Ungeborenen aus.
Dr. med. Christa Kappler,
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Dietrich Reinhardt, ehem. Direktor
des Dr. von Haunerschen Kinderspitals, Universität München
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05.05.2009, aktualisiert am 14.04.2011
Bildnachweis: W&B/Shotshop/Marcin Balcerzak
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