Die Mumpsimpfung sollte zweimal durchgeführt werden, einmal zwischen dem 12. und 15. Monat und ein weiteres Mal, möglichst vor dem zweiten Geburtstag. Wer vorschriftsmäßig geimpft ist, bleibt lebenslang gegen das Mumpsvirus immun. Heutzutage wird die Impfung in der Regel in Kombination mit den Wirkstoffen gegen Masern und Röteln durchführt (MMR-Kombinationsimpfung). Inzwischen gibt es auch eine Vierfachkombination, die eine Impfung gegen Windpocken mit einschließt, die MMRV-Kombinationsimpfung.
Versäumte Mumps-Impfungen können und sollten zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden, außer in der Schwangerschaft. Die Impfstoffe sind für alle Altersgruppen geeignet. Die Impfung ist auch dann unbedenklich, wenn schon eine symptomlose Mumpsinfektion durchgemacht wurde und bereits – unwissend – eine Immunität besteht.
Bei einer Allergie gegen Hühnereiweiß können eventuell spezielle Schutzmaßnahmen nötig sein, wenn die Impfung durchgeführt wird. Sprechen Sie als Allergiker daher in jedem Fall mit Ihrem Arzt über die Allergie und die Möglichkeit einer Impfung. Nicht geimpft werden sollten Kinder mit schweren Immunschwächen. Bei ernsten Erkrankungen sowie nach Gabe von Bluttransfusionen und antikörperhaltigen Arzneimitteln muss die Impfung in der Regel verschoben werden.
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13.09.2005, aktualisiert am 13.09.2011
Bildnachweis: W&B/Achim Graf
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