Da eine Masernerkrankung sehr schwerwiegend verlaufen kann und es eventuell nötig ist, Kontaktpersonen zu schützen, sollte man beim Verdacht auf Masern immer einen Arzt zu Rate ziehen. Er kann die Diagnose stellen, Komplikationen erkennen und gegebenenfalls behandeln sowie Kontaktpersonen zu den notwendigen Maßnahmen beraten.
Der typische Hautausschlag oder die Koplik-Flecken an der Wangenschleimhaut (siehe Kapitel Symptome) ermöglichen es, die Krankheit zu erkennen. Schwieriger wird es, wenn sich der Patient erst im Prodromalstadium (siehe Kapitel Symptome) befindet. Dann ist eine eindeutige Diagnose oft noch nicht zu stellen.
Gegebenenfalls kann der Arzt auch auf den Nachweis von Antikörpern gegen das Masernvirus im Blut zurückgreifen. Diese Antikörper sind meist bereits innerhalb der ersten drei Tage nach dem Auftreten des Hautausschlages messbar. Nur in ganz speziellen Fällen ist ein Nachweis des Virus entweder direkt, durch Anzucht oder über das Viruserbgut notwendig.
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13.09.2005, aktualisiert am 23.01.2012
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