Wie viele Betreuungspersonen mindestens auf wie viele Kinder kommen müssen, ist gesetzlich festgelegt
Jeder Kindergarten hat einen sogenannten Träger, der ihn verwaltet. Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die Einrichtung inne und entscheidet über das pädagogische Konzept.
Wichtig für Eltern ist laut Nagel allerdings, dass sich „alle Kindergärten – je nach Bundesland mehr oder weniger verbindlich – an dem jeweiligen Bildungs- und Erziehungsplan orientieren müssen.“ Diese gesetzlichen Grundlagen enthalten beispielsweise Räumlichkeitsvorschriften, Betreuerschlüssel und vor allem Vorgaben, wie die Entwicklung und verschiedene Kompetenzen des Kindes gefördert werden sollen.
Wie das in der Praxis genau geschieht, legt der Träger im pädagogischen Konzept fest. Dieses kann auch eine Mischform aus verbreiteten Konzepten wie der Waldorf- oder der Montessori-Pädagogik sein. Das macht es für Eltern nicht einfach, sich einen Überblick zu verschaffen. „Konzepte können sich miteinander vermischen, solange sie nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und das Konzept schlüssig ist“, sagt Nagel. Das heißt: Da gibt es Kindergärten kirchlicher Träger, die künstlerische Schwerpunkte haben. Oder Elterninitiativen, die verstärkt auf Bewegung setzen. Oder private Träger, die sich ganz dem Umgang mit der Natur verschrieben haben. Alles ist möglich.
Sandra Schmid / www.baby-und-familie.de;
09.03.2012, aktualisiert am 14.03.2012
Bildnachweis: Thinkstock/Comstock Images
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