Anmelden | Registrieren
Drucken

Kind krank: Welche Rechte Berufstätige haben

Wenn Kinder krank sind und das Kleine einen Infekt nach dem anderen hat, bringt das berufstätige Eltern mächtig ins Schwitzen. Denn schnell mehren sich die Fehltage. Gut zu wissen, welche Rechte Müttern und Vätern dann zustehen


Im Krankheitsfall sind Kinder auf ihre Eltern angewiesen

Gestern noch quietschfidel, wacht das Kleine morgens mit hohem Fieber auf. Sind beide Eltern berufstätig, fängt jetzt das große Organisieren an. Wer bleibt beim Kind, wenn keine Oma oder Tagesmutter übernehmen kann? Ob Vater oder Mutter – Eltern, die wegen ihres kranken Nachwuchses von der Arbeit fernbleiben müssen, haben bestimmte Rechte. Unsere Experten erklären, worauf sich Eltern im Ernstfall stützen können.

Freie Tage fürs Kind

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmern in bestimmten Fällen bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. „Dazu zählt laut einschlägiger Rechtsprechung auch die Krankheit eines kleinen, das heißt unter zwölf Jahre alten Kindes“, erläutert Frauke Greven vom Verband berufstätiger Mütter in Köln. In der Regel sind bis zu fünf bezahlte Freistellungstage pro Jahr möglich. Wichtig ist, dass der Elternteil, der zu Hause bleibt, seinen Arbeitgeber sofort informiert. Das ärztliche Attest sollte er möglichst noch am selben Tag auf den (Post-)Weg bringen. „Damit signalisieren Sie, dass Sie Ihre Verantwortung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ernst nehmen“, betont Greven.


Gut fürs Arbeitsklima: wenn sich Mutter oder Vater nach der ers­ten Hektik im Büro melden, um an der Lösung eventuell auftretender Probleme mitzuwirken. Wer könnte was übernehmen? Welche Infos benötigen die Kollegen? Achtung: Der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht nicht, wenn er im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen wurde.

Jetzt zahlt die Kasse

Was aber tun, wenn das Kind den zehnten Infekt nach Hause bringt und die fünf Freistellungstage längst aufgebraucht sind? Dann haben gesetzlich versicherte Eltern die Möglichkeit, sich unbezahlt freistellen zu lassen – mit Lohnersatz durch das sogenannte Kinderpflegekrankengeld. Auch dies gilt für Kinder unter zwölf Jahren. „Voraussetzung ist aber, dass sowohl das Kind als auch der pflegende Elternteil gesetzlich versichert sind“, erklärt Michael Bernatek, Pressereferent beim AOK-Bundesverband in Berlin. Und noch eine Bedingung muss erfüllt sein: dass keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege und Betreuung des kranken Kindes übernehmen kann.

Die Krankenkasse des pflegen­den Elternteils zahlt in diesem Fall ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens. Wer den Antrag stellt, braucht ein ärztliches Attest, betont Bernatek. „Sobald die Kasse das hat, bearbeitet sie den Antrag so schnell wie möglich.“

Jeder Elternteil kann im Kalenderjahr pro Kind an bis zu zehn Arbeitstagen (insgesamt maximal 25 Arbeitstage) Kinderpflegekrankengeld bekommen. Allein­erziehende haben Anspruch auf maximal 20 Arbeitstage pro Kind, bei mehreren Kindern bis zu 50 Arbeitstage. Hat der Arbeitgeber bereits an einem Teil der Tage das Gehalt weitergezahlt, werden diese vom Gesamtanspruch abgezogen. Eltern können sich ihre Tage gegenseitig übertragen. Ist das Kind oder der pflegende Elternteil privat krankenversichert, zahlt die Kasse in der Regel nicht.

Recht auf Betreuungshilfe

Seit 1995 gilt laut Sozialgesetz zudem ein Rechtsanspruch auf „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ für Kinder unter 14 Jahren. Er greift, wenn die gesetzlich festgelegten Kinder­betreu­ungstage bereits ausgeschöpft sind und den Eltern konkret der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Dann besteht die Möglichkeit, eine Betreuungshilfe zu erhalten, die in die Familie kommt. Ansprechpartner sind die zuständigen Jugendämter, die auch die Not- und Einkommens­situation der Antragsteller prüfen.

Absprache von Anfang an

Je nach Unternehmenskultur gehen Arbeitgeber ganz unterschiedlich mit dem Thema „Kranke Kinder“ um, weiß Expertin Greven. Nach wie vor komme es vor, dass Fehltage nicht gerne gesehen sind. Dann, so Greven, würden betroffene ­Mütter ­lieber eine eigene Krankheit vorschützen oder Urlaub und Überstundenausgleich nehmen statt eines „Kindertags“. Greven: „Die meis­­ten Frauen haben ein gutes Gespür dafür, was an ihrem Arbeits­platz geht und was nicht“ – gerade wenn sie im Team arbeiten.

So verständlich das Verhalten im Einzelfall ist, so sehr führt es in die falsche Richtung: „Wer Lösungen finden will, muss das ­Problem offen ansprechen“, erklärt die Expertin. Je mehr Mütter und vor allem auch Väter mit offenen Karten spielten, desto einfacher sei es, auf Dauer einen für alle zufriedenstellenden Weg zu finden. Die ­Expertin: „Kollegen in einer kinderreichen Abteilung können beispielsweise schon vorab Teamlösungen für den Fall der Fälle be­sprechen und ihre Bereitschaft bekunden, im Notfall füreinander einzustehen.“ Wichtig ist, dass Eltern signalisieren: Wenn sie ­­einmal wegen ihres Kindes fehlen müssen, sind sie bereit, hinterher Un­­erledigtes nachzuarbeiten oder den Kollegen etwas abzunehmen.

Unsere Experten:


Michael Bernatek ist Referent für Leistungsfragen beim AOK-Bundesverband in Berlin


Frauke Greven ist im Vorstand des Verbands berufstätiger Mütter in Köln




Bildnachweis: alimdi.net, W&B/aok-presse, W&B/Greve Foto

Barbara Erbe / Baby und Familie; 20.06.2011, aktualisiert am 21.06.2011
Bildnachweis: alimdi.net, W&B/aok-presse, W&B/Greve Foto

Newsletter abonnieren

Hier können Sie unseren kostenlosen Newsletter abonnieren  »

Zum Thema

Kind krank: Immer mehr Väter bleiben zuhause

Muss der Nachwuchs das Bett hüten, können berufstätige Eltern oft nicht zur Arbeit kommen. Bisher war meist die Mutter für die Pflege des kranken Kindes zuständig. Doch nun holen die Väter auf »

Wehwehchen oder ernste Krankheit? Wie Eltern sicherer werden

Wenn Kinder krank werden, reagieren Eltern oft unsicher. Gleich zum Arzt? Oder lieber noch ein bisschen abwarten? So schärfen Sie Ihr Urteilsvermögen »

Würden Sie sich zutrauen, bei Ihrem Kind Erste Hilfe zu leisten?

Memo-Spiele

Unsere Kartenaufdeck-Spiele, die ähnlich wie das klassische Memory® funktionieren »

Auf www.apotheken-umschau.de

Medikamentencheck

Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Arzneien überprüfen »

© Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG

Weitere Online-Angebote des Wort & Bild Verlages

Apotheken Umschau mit den Themen Krankheiten von A-Z, Symptome, Medikamentencheck, Laborwerte, Heilpflanzen, Hausapotheke, Abnehmen, Gesundheitsvideos, Apothekensuche, Gehirn-Jogging und Sport
Senioren Ratgeber mit Informationen rund um Krankheiten, Medikamente, gesund alt werden, altersgerechtes Wohnen, Pflege und Finanzen
Diabetes Ratgeber mit den Schwerpunkten Diabetes Typ 1 und Diabetes Typ 2: Symptome, Behandlung und Ernährung bei Zuckerkrankheit