Gestern noch quietschfidel, wacht das Kleine morgens mit hohem Fieber auf. Sind beide Eltern berufstätig, fängt jetzt das große Organisieren an. Wer bleibt beim Kind, wenn keine Oma oder Tagesmutter übernehmen kann? Ob Vater oder Mutter – Eltern, die wegen ihres kranken Nachwuchses von der Arbeit fernbleiben müssen, haben bestimmte Rechte. Unsere Experten erklären, worauf sich Eltern im Ernstfall stützen können.
Freie Tage fürs Kind
Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmern in bestimmten Fällen bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. „Dazu zählt laut einschlägiger Rechtsprechung auch die Krankheit eines kleinen, das heißt unter zwölf Jahre alten Kindes“, erläutert Frauke Greven vom Verband berufstätiger Mütter in Köln. In der Regel sind bis zu fünf bezahlte Freistellungstage pro Jahr möglich. Wichtig ist, dass der Elternteil, der zu Hause bleibt, seinen Arbeitgeber sofort informiert. Das ärztliche Attest sollte er möglichst noch am selben Tag auf den (Post-)Weg bringen. „Damit signalisieren Sie, dass Sie Ihre Verantwortung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ernst nehmen“, betont Greven.
Gut fürs Arbeitsklima: wenn sich Mutter oder Vater nach der ersten Hektik im Büro melden, um an der Lösung eventuell auftretender Probleme mitzuwirken. Wer könnte was übernehmen? Welche Infos benötigen die Kollegen? Achtung: Der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht nicht, wenn er im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen wurde.
Jetzt zahlt die Kasse
Was aber tun, wenn das Kind den zehnten Infekt nach Hause bringt und die fünf Freistellungstage längst aufgebraucht sind? Dann haben gesetzlich versicherte Eltern die Möglichkeit, sich unbezahlt freistellen zu lassen – mit Lohnersatz durch das sogenannte Kinderpflegekrankengeld. Auch dies gilt für Kinder unter zwölf Jahren. „Voraussetzung ist aber, dass sowohl das Kind als auch der pflegende Elternteil gesetzlich versichert sind“, erklärt Michael Bernatek, Pressereferent beim AOK-Bundesverband in Berlin. Und noch eine Bedingung muss erfüllt sein: dass keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege und Betreuung des kranken Kindes übernehmen kann.
Die Krankenkasse des pflegenden Elternteils zahlt in diesem Fall ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens. Wer den Antrag stellt, braucht ein ärztliches Attest, betont Bernatek. „Sobald die Kasse das hat, bearbeitet sie den Antrag so schnell wie möglich.“
Jeder Elternteil kann im Kalenderjahr pro Kind an bis zu zehn Arbeitstagen (insgesamt maximal 25 Arbeitstage) Kinderpflegekrankengeld bekommen. Alleinerziehende haben Anspruch auf maximal 20 Arbeitstage pro Kind, bei mehreren Kindern bis zu 50 Arbeitstage. Hat der Arbeitgeber bereits an einem Teil der Tage das Gehalt weitergezahlt, werden diese vom Gesamtanspruch abgezogen. Eltern können sich ihre Tage gegenseitig übertragen. Ist das Kind oder der pflegende Elternteil privat krankenversichert, zahlt die Kasse in der Regel nicht.
Recht auf Betreuungshilfe
Seit 1995 gilt laut Sozialgesetz zudem ein Rechtsanspruch auf „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ für Kinder unter 14 Jahren. Er greift, wenn die gesetzlich festgelegten Kinderbetreuungstage bereits ausgeschöpft sind und den Eltern konkret der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Dann besteht die Möglichkeit, eine Betreuungshilfe zu erhalten, die in die Familie kommt. Ansprechpartner sind die zuständigen Jugendämter, die auch die Not- und Einkommenssituation der Antragsteller prüfen.
Absprache von Anfang an
Je nach Unternehmenskultur gehen Arbeitgeber ganz unterschiedlich mit dem Thema „Kranke Kinder“ um, weiß Expertin Greven. Nach wie vor komme es vor, dass Fehltage nicht gerne gesehen sind. Dann, so Greven, würden betroffene Mütter lieber eine eigene Krankheit vorschützen oder Urlaub und Überstundenausgleich nehmen statt eines „Kindertags“. Greven: „Die meisten Frauen haben ein gutes Gespür dafür, was an ihrem Arbeitsplatz geht und was nicht“ – gerade wenn sie im Team arbeiten.
So verständlich das Verhalten im Einzelfall ist, so sehr führt es in die falsche Richtung: „Wer Lösungen finden will, muss das Problem offen ansprechen“, erklärt die Expertin. Je mehr Mütter und vor allem auch Väter mit offenen Karten spielten, desto einfacher sei es, auf Dauer einen für alle zufriedenstellenden Weg zu finden. Die Expertin: „Kollegen in einer kinderreichen Abteilung können beispielsweise schon vorab Teamlösungen für den Fall der Fälle besprechen und ihre Bereitschaft bekunden, im Notfall füreinander einzustehen.“ Wichtig ist, dass Eltern signalisieren: Wenn sie einmal wegen ihres Kindes fehlen müssen, sind sie bereit, hinterher Unerledigtes nachzuarbeiten oder den Kollegen etwas abzunehmen.
Unsere Experten:
Michael Bernatek ist Referent für Leistungsfragen beim AOK-Bundesverband in Berlin
Frauke Greven ist im Vorstand des Verbands berufstätiger Mütter in Köln
Barbara Erbe / Baby und Familie;
20.06.2011, aktualisiert am 21.06.2011
Bildnachweis: alimdi.net, W&B/aok-presse, W&B/Greve Foto
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