Mit Ultraschall und anderen Methoden lässt sich der Verlauf der Schwangerschaft zuverlässig kontrollieren
Nein! Übertragung heißt Überschreitung des Geburtstermins, der entweder durch den ersten Tag der letzten Periode oder den ersten Ultraschall mit Ausmessung des Embryos festgelegt wird. An diesem Termin wird nichts mehr geändert! Sollte also das Kind zu groß für die Schwangerschaftsdauer sein, wird weder der Geburtstermin verschoben, noch wird er, wenn das Kind zu klein ist, vorverlegt.
Es gibt für die schwangere Frau auch keine Anzeichen, um eine tatsächliche Übertragung festzustellen.
Selbst der betreuende Frauenarzt kann eine Übertragung nur bedingt an verschiedenen Merkmalen feststellen, zum Beispiel an einer Abnahme des Fruchtwassers oder durch Überprüfung seiner Beschaffenheit (Amnioskopie – Spiegelung der Fruchtblase bei leicht geöffnetem Muttermund).
Durch Kontrollen der kindlichen Herztöne (Kardiotokogramm, CTG) und Ultraschalluntersuchungen kann jedoch auf den kindlichen Zustand rückgeschlossen und dann in Abstimmung mit der Mutter entschieden werden, ob weiter abgewartet werden kann oder die Geburt kurzfristig eingeleitet werden soll.
Prof. Dr. med. André Ahr, Experte der "Sprechstunde Schwangerschaft-Geburt-Stillen", in der Sie viele Fragen und Antworten rund um das Thema Schwangerschaft finden.
Diese Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise und dürfen nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Sie können einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.
Prof. Dr. med. André Ahr / surfmed / www.baby-und-familie.de;
24.01.2008, aktualisiert am 08.04.2011
Bildnachweis: Banana Stock/ RYF
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