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Kinder: Was tun bei Verbrennungen und Verbrühungen?

Wenn Kinder sich verbrennen, ist schnelles Handeln wichtig. Unsere Experten vom Deutschen Roten Kreuz erklären, was Eltern dann tun sollten


Alltägliche Gefahr: Kinder verbrühen sich häufig an Getränken

An der Kaffeetafel sitzt das Kleine auf Mamas Schoß, ganz ruhig und friedlich. Plötzlich zappelt es, die Tasse kippt um, und der heiße Inhalt fließt über seine Hand. "Das ist ein häufiger Unfall bei Kindern unter vier Jahren", sagt Dr. med. Gilbert Heller, Landesarzt des Deutschen Roten Kreuzes Schleswig-Holstein. Was für einen Erwachsenen schmerzhaft ist, kann für Kinder lebensbedrohlich sein. "Kritisch wird es, wenn mehr als zehn Prozent der Hautfläche betroffen sind", sagt Heller. Bei kleinen Kindern entspricht das in etwa einem Arm.

Dazu kommt: "Die Haut von Kindern ist dünner als bei Erwachsenen. Es genügen bereits wenige Sekunden Einwirkzeit, um schwere Verletzungen zu verursachen", sagt Judith Janßen, Lehrrettungsassistentin in Kiel. So reicht theoretisch schon eine Tasse heiße Flüssigkeit, um bis zu 30 Prozent der Körperoberfläche eines Säuglings oder Kleinkindes zu verbrühen. Wie Sie bei Verbrennungen und Verbrühungen reagieren:


Die Symptome

Das Kind hat starke Schmerzen. Wirkt die Hitze nur kurz ein (Verbrennung ersten Grades), rötet sich die betroffene Hautstelle und kann anschwellen. Bei Verbrennungen zweiten Grades – wenn sich das Kind etwa mit heißem Wasser verbrüht – bilden sich zusätzlich Brandblasen. Verbrennungen dritten Grades, etwa durch Feuer oder sehr große Hitze über lange Zeit, zerstören das Gewebe. Dann sind zwar die Schmerzen häufig weniger stark als bei leichten Verbrennungen. Dafür können Atem- und Kreislaufstörungen dazukommen.

Die Maßnahmen

Nur wenn Sie sicher sind, dass es sich um eine sehr kleine Verletzung handelt, können Sie diese selbst versorgen. Sonst nach oder während dem Kühlen den Rettungsdienst unter 112 rufen. Fahren Sie nicht selbst ins Krankenhaus, lassen Sie sich vom Rettungsdienst bringen. Er weiß, welche Klinik auf Verbrennungen spezialisiert ist. Sagen Sie den Ärzten auch, ob Ihr Kind Rauch eingeatmet haben könnte.

Bleiben Sie in jedem Fall ruhig. Ist Ihr Kind ansprechbar, kühlen Sie zuerst verbrannte und verbrühte Stellen, um Schmerzen zu lindern. Lassen Sie lauwarmes Wasser etwa zehn Minuten lang darüberlaufen. Betrifft die Verletzung den gesamten Rumpf, sollten Sie nicht kühlen, da das Kind sonst zu kalt werden kann.

Bei Verbrühungen müssen Sie die Kleidung rasch, aber vorsichtig entfernen (eventuell mit der Schere aufschneiden statt über den Kopf ziehen). Eingebrannte Kleider lassen Sie an. Halten Sie Ihr Kleines warm. Vor allem Babys und kleine Kinder kühlen schnell aus. Hüllen Sie es in eine leichte Decke. Beruhigen Sie es. Geben Sie keine Hausmittel wie Butter, Mehl oder Quark auf die betroffene Stelle. Es könnte sonst zu Infektionen kommen.

Nach dem Kühlen können Sie die Wunde mit einer sterilen Kompresse aus dem Verbandkasten locker bedecken. Eine Brandblase dürfen Sie nicht öffnen. Es besteht Infektionsgefahr. Brandsalben können die Wundheilung fördern. Diese sollten Sie jedoch nur nach Anordnung des Arztes verwenden, wenn er die Wunde gesehen hat.

Richtig vorbeugen

  • Stellen Sie heiße Getränke oder den Wasserkocher immer außer Reichweite von Kindern. Nehmen Sie Ihr Kleines nicht auf den Schoß, wenn Sie Heißes trinken.

 

  • Montieren Sie ein Schutzgitter am Herd.

 

  • Prüfen Sie immer die Wassertemperatur, bevor Sie Ihr Kind baden oder duschen.

 

  • Um Grillunfälle zu vermeiden, sollten Sie unbedingt auf Spiritus oder Brandbeschleuniger verzichten. Lassen Sie Kinder nicht in der Nähe des Grills spielen.

 


Unsere Experten:

 

Dr. med. Gilbert Heller ist Anästhesist im Universitätsklinikum Kiel (Schwerpunkt Notfallmedizin) und Landesarzt des Deutschen Roten Kreuzes Schleswig-Holstein


Judith Janßen ist Lehrrettungsassistentin und -beauftragte beim Deutschen Roten Kreuz und Krankenschwester in der Notaufnahme im Städtischen Krankenhaus Kiel



Peggy Elfmann / www.baby-und-familie.de; 02.06.2010
Bildnachweis: W&B/Privat, W&B/Forster & Martin, W&B/Forster und Martin

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