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Fleisch und Wurstwaren

Fleisch liefert wertvolles Eisen und Eiweiß. Mit fetter Wurst sollten Schwangere jedoch sparsam umgehen


Fleisch garen Sie vor dem Verzehr am besten gut durch

Listerien und Toxoplasmen stecken vor allem auch in rohem Fleisch. Essen Sie daher möglichst nur Durchgebratenes oder -gegartes. Auch Rohfleischerzeugnisse wie Mett, Hackepeter oder Tatar können die Erreger enthalten und sollten tabu sein. In rohem Fleisch befinden sich manchmal zudem Salmonellen. Eine Salmonellose kann mit schweren Durchfällen einhergehen und eine Frühgeburt auslösen.

Gereifte Rohwurst ist erlaubt

Salami, Cervelatwurst oder Cabanossi sind zwar Rohwürste, Sie können sie aber essen. „Schnittfeste Rohwurst reift lange Zeit. Durch das Nitritpökelsalz und das Trocknen werden die Erreger zerstört“, erklärt Groeneveld. Anders bei streichfähiger Rohwurst (zum Beispiel Zwiebelmett- oder Teewurst). Sie reift nicht lange genug, daher besteht ein Listerioserisiko. Rohe Pökelfleischerzeugnisse wie Lachs- und Parmaschinken oder Räucherspeck gehören zu jenen Lebensmitteln, die Sie besser meiden sollten. Wurstsorten, die unter Erhitzung hergestellt wurden, wie Fleischwurst, Mortadella, gekochter Schinken und Leberwurst, sind dagegen erlaubt.

Wichtig: „Wurstwaren sollten gut gekühlt aufbewahrt und bald verzehrt werden“, rät Ellerbroek. Achten Sie auf gute Hygiene in Küche und Kühlschrank. Verzichten Sie im ersten Schwangerschaftsdrittel besser auf Leber. Bereits kleine Mengen Kalbs- oder Schweineleber enthalten mehr Vitamin A als empfohlen und können das Ungeborene schädigen. Leberwurst oder -pastete enthält pro Portion nur 1,5 Milligramm Vitamin A. Maximal drei Milligramm pro Tag – also 60 Gramm Leberwurst – können Sie bedenkenlos genießen.




Bildnachweis: Thinkstock/iStockphoto
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Peggy Elfmann / Baby und Familie; 14.07.2010, aktualisiert am 26.06.2012
Bildnachweis: Thinkstock/iStockphoto

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